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Anke Domscheit-Berg
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Frage von Jan M. •

Sind Sie der Auffassung, dass der Bundestag wesentliche Entscheidungskompetenzen (z.B. Einsatz des Militärs, Gesundheitsschutz, Bundeshaushalt) an übergeordnete Instanzen wie die EU abtreten darf?

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Antwort von
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Lieber Jan M.,

Dies sind sehr komplexe und unterschiedliche Fragestellungen. Grundsätzlich sind wir nicht dagegen (mehr) Kompetenzen auf EU-Ebene zu übertragen - WENN die EU demokratischer gestaltet wäre und dies nicht mit einer neoliberalen Umgestaltung dieser Bereiche verbunden ist. Weil die EU-Verträge den Neoliberalismus in die Grundlagen der EU eingeschrieben haben, fordern wir Vertragsänderungen, um die EU sozialer, gerechter und ökologischer zu machen. Dabei müssten Kompetenzen neu geordnet werden. Zum Beispiel wäre eine EU- Sozialpolitik sinnvoll, die soziale Rechte stärkt und Mindeststandards etabliert. Der bisherige Vorrang der EU-Binnenmarktfreiheiten vor sozialen Rechten muss aufgehoben werden.

Um zu ihren Beispielen zu kommen: die Grenzen für Haushalt und Bundeswehreinsätze sind grundgesetzlich geregelt - die können also nicht so einfach übertragen werden, selbst wenn man es wollte. Also nein, der Bundestag darf diese Entscheidungskompetenz nicht abtreten. Eine EU-Armee beispielsweise, lehnen wir jedoch auch ab. Beim Thema Gesundheit käme es darauf an um welche Kompetenzen es ginge und ich kann diese Frage weder pauschal mit Ja noch mit Nein beantworten.

Ich hoffe dass meine Erläuterungen Ihnen erst einmal Ihre Frage beantwortet haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Anke Domscheit-Berg

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