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Anke Domscheit-Berg
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Frage von Philipp P. •

Frage an Anke Domscheit-Berg von Philipp P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Domscheit-Berg,

ich habe Sie gefragt warum Ihre Fraktion bei der Abstimmung zum NetzDG die Sitzung, in Ermangelung von genug Abgeordneten, nicht gem. der Geschäftsordnung aufgelöst hat.
"Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. "
http://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go06/245164

Sie haben dazu folgende Antwort geschrieben.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/anke-domscheit-berg/question/2018-05-29/298892

Auf meine Frage zu Auflösung der Sitzung schreiben Sie:
"... zweitens wären im Erfolgsfall auch alle anderen Abstimmungen des Sitzungstages hinfällig gewesen - darunter auch einige durchaus wichtige - ..."

Dieses Argument ist aber nichtig da, wie Sie selber schreiben:
"Aber erstens wäre es in diesem Fall wohl kein Problem gewesen schnell wieder eine große Zahl von Abgeordneten ins Plenum zu rufen ..."
"... drittens - und das wiegt in dieser Frage wohl am meisten - wäre es der Mehrheit im Haus immer möglich, eine solche Abstimmung wiederholen zu lassen.
Aus diesem Grund finden derartige Feststellungen auch praktisch nicht statt, da sie nur Mehrarbeit für alle Beteiligten bedeuten ohne an den politischen Mehrheiten irgendetwas zu ändern. "

Es wäre also wie Sie selbst schreiben kein Problem Abstimmung nachzuholen.

Trotzdem bleibt die Frage, warum man die Linkspartei noch wählen sollte wenn sie sich, selbst bei einem Angriff auf das Recht auf Meinungsfreiheit, in Duldungsstarre ergibt?

Mit freundlichen Grüßen
P. P.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr P.,

Die Linksfraktion begab sich keineswegs in Duldungsstarre, sondern hat bei jeder Gelegenheit ihre Kritik klar geäußert und entsprechende Anträge eingebracht. Ich habe selbst in meiner ersten Rede im Bundestag einen solchen Antrag eingebracht. Er fand leider keine Mehrheit, denn die Mehrheit liegt bei der GroKo und die will nun mal das NetzDG. Daran kann man am effektivsten etwas ändert, wenn man die Mehrheitsverhältnisse verändert und das geht am einfachsten, in dem man Die Linke wählt. Eine Feststellung der Beschlussunfähigkeit ist leider keine Methode, irgendein unerwünschtes Gesetz zu verhindern, das wäre also nur ein Scheinkampf, ohne jede Wirksamkeit. Warum man dafür Zeit verschwenden sollte, anstatt auf sinnvollere Art und Weise für eine andere Politik zu kämpfen, verstehe ich nicht ganz.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen guten Grund nennen, warum eine Stimme für die Linke sinnvoll ist. Daneben gibt es noch beliebig viele weitere Gründe, ein zuverlässiger Einsatz für soziale Gerechtigkeit, für Frieden, für das Gemeinwohl - um nur ein paar davon zu nennen.

Viele Grüße
Anke Domscheit-Berg

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