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Anke Domscheit-Berg
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Frage von Holger S. •

Frage an Anke Domscheit-Berg von Holger S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Domscheit-Berg,

das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht es mit eigenwirtschaftlichen Anträgen den Arbeitnehmerschutz und Qualitätsvorgaben im ÖPNV zu umgehen. Beschäftigten droht dadurch bei Vertragsvergaben Arbeitsplatzverlust, tarifgebundenen Unternehmen die Insolvenz.
Ich wünsche, dass soziale und qualitative Vorgaben auch bei eigenwirtschaftlichen Anträgen eingehalten werden müssen. Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten und der Fahrgäste ausgetragen werden.
Bitte teilen Sie mir bis zum 22.08.2917 mit, wie Sie dazu stehen, damit ich dies bei meiner Wahlentscheidung berücksichtigen kann.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich teile Ihre Position voll und ganz.

Der Bundesrat hat Änderungsbedarf am Personenbeförderungsgesetz (PBefG) angemeldet. Das Bundesverkehrsministerium hält dagegen und wiegelt ab. Insbesondere geht es dabei um die Themenbereiche „Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre“ und um die Einhaltung von Sozialstandards, z. B. in der Übertragbarkeit der Tariftreuegesetze auch auf eigenwirtschaftliche Verkehre.

Wir unterstützen den Vorschlag des Bundesrates. Er ist ein Schritt in die richtige Richtung, geht jedoch nicht weit genug. DIE LINKE hatte sich als einzige Fraktion bereits bei der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes in der letzten Wahlperiode dafür ausgesprochen, dass der Vorrang eigenwirtschaftlicher Betriebe abgeschafft werden muss. Daran halten wir weiter fest. Wir treten für vollständig kommunale, demokratisch kontrollierte Nahverkehrsunternehmen ein, die den Arbeitnehmern gute Beschäftigung zu guter Entlohnung bieten. Doch bis dahin gilt für uns: Egal wer am Ende ÖPNV-Leistungen erbringt, er muss sich an soziale und qualitative Vorgaben halten, sie sollten Vergabekriterium sein.

mit freundlichen Grüßen,
Anke Domscheit-Berg

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