Frage an Anja Weisgerber von Jens D. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Dr. Weisberger,
nach der 1,5 Grad-Studie des IPCC (SR 1.5 - Chap.2 S. 108 Tab 2.2 - https://www.de-ipcc.de/media/content/SR1.5-SPM_de_barrierefrei.pdf) müssen die THG-Emissionen für eine Zielerreichung mit einer Wahrscheinlichkeit von 67% weltweit auf 420 Gt gerechnet ab 1.1.2018 begrenzt werden. Bei einem Bevölkerungsanteil von ca. 1,1% entfällt auf Deutschland ein Restbudget von ca. 4,6 Gt, wovon in 2018/2019 ca. 1,6 Gt verbraucht wurden. Es verbleiben somit noch ca. 3 Gt, die nach den Zielen des Klimaschutzgesetzes 2024 aufgebraucht sein werden. Auch die aktuelle Studie des UBA „Wege in eine ressourcenschonende Treibhausgasneutralität“
kommt zum Ergebnis, dass das Klimaschutzpaket unzureichend ist. Es ist darüber hinaus sehr fraglich, ob mit den vorgesehenen Maßnahmen die unzureichenden Ziele zu erreichen sind. Nach dem Überprüfungsmechanismus wird erstmals eine Überprüfung für 2021 gegen Ende 2022 erfolgen. Korrekturmaßnahmen können frühestens 2023 greifen.
Es geht ausschließlich darum, wie Deutschland seine Verpflichtungen einhalten will. Ob der Rest der Welt seinen Verpflichtungen nachkommt, ist unerheblich. Unabhängig von der Höhe unseres Anteils ist eine Zielerreichung ohne Verwirklichung unserer Verpflichtungen nicht denkbar. Die Kanzlerin hat in ihrer Neujahrsansprache zu recht betont, dass alles Menschenmögliche getan werden muss. Die Studie des Umweltbundesamtes zeigt jedoch, dass dies gerade nicht geschieht.
Wie wollen Sie Ihrer Schutzpflicht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz1 Grundgesetz als Abgeordnete nachkommen? Was wollen Sie gegen die Verletzung der Verpflichtungen tun, wie die Zielerreichung sicherstellen? - Dem Pariser Abkommen hat der Bundestag einstimmig zugestimmt!
Mit freundlichen Grüßen
Jens Düvelshaupt
Sehr geehrter Herr D.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Mit dem von uns verabschiedeten Klimaschutzpaket haben wir eine solide Basis zur Erreichung unserer Klimaziele geschaffen. Das Paket umfasst über 60 Maßnahmen zur Reduzierung von CO2 in allen Sektoren, ein entsprechendes Monitoring und die Bepreisung von CO2. Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück unserer Klimapolitik der kommenden Jahre, denn mit diesem Gesetz sind wir das erste Land auf der Welt, das sich einen derart verbindlichen Fahrplan Richtung Treibhausgasneutralität gegeben hat. Wird im Rahmen des Monitorings festgestellt, dass ein Sektor die Ziele verfehlt, muss das zuständige Ministerium umgehend nachsteuern. Wir haben mit diesem Paket etwas geschaffen, was es so noch nie gegeben hat. Auch nicht unter der rot-grünen Bundesregierung.
Wir spielen Ökonomie und Ökologie nicht gegeneinander aus und wir müssen die Menschen mitnehmen. Klimaschutz funktioniert nur mit den Menschen, nicht gegen sie. Wir arbeiten dazu mit Anreizen und nicht mit Verboten. Den moderaten Einstieg in den Emissionshandel haben wir bewusst gewählt, um den Menschen, aber auch der Wirtschaft die Möglichkeit zu geben, sich auf die steigenden Preise für konventionelle Kraft- und Brennstoffe einzustellen und bewusste Kauf- und Investitionsentscheidungen zu treffen. Aus unserer Sicht ist dies ein sinnvoller und wirkungsvoller Weg.
Klimaschutz lebt von der Akzeptanz und der Mitwirkung der Menschen. Die Politik kann nur die entsprechenden Rahmenbedingungen setzen. Jeder kann durch entsprechend angepasstes Verhalten seine eigenen CO2 Verbrauch reduzieren. Regionale Produkte kaufen, auf unnötige Autofahrten verzichten oder Fernreisen vermeiden. Dies sind nur einige Möglichkeiten. Mit den nun beschlossenen Förderprogrammen und Anreizen, wie z.B. der Kaufprämie für Elektroautos oder der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird es noch mehr Menschen möglich sein, ihre eigene CO2-Bilanz weiter zu verbessern.
Wir sind auf einem guten Weg, unsere Klimaziele zu erreichen. Im Vergleich zu 1990 haben wir 2019 eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 35 Prozent erreicht. Damit rückt das 40-Prozent-Ziel für 2020 in greifbare Nähe. Zurückzuführen ist der Rückgang der Emissionen vor allem auf den starken Rückgang der Verstromung von Braun- und Steinkohle und auf den Anstieg der Stromerzeugung aus Gas und aus Erneuerbaren Energien. Grund dafür ist vor allem der höhere CO2-Preis im europäischen Emissionshandel. Das heißt, der EU-weite Emissionshandel im Bereich Energie und Industrie wirkt. Denn der steigender CO2-Preis führt dazu, dass die CO2-intensive Kohle stärker vom Netz geht und klimafreundliche Energien wettbewerbsfähiger werden. Dies zeigt, dass der Bund mit der Einführung eines Emissionshandels in den Bereichen Wärme und Verkehr auf nationaler Ebene den richtigen Weg eingeschlagen hat.
Damit nehmen wir auch international eine Vorreiterrolle ein und erhöhen so den Druck auf die anderen Vertragsparteien des Pariser Abkommens. Auch in der Entwicklungshilfepolitik spielt der Klimaschutz eine wichtige Rolle. Deutschland unterstützt Entwicklungs- und
Schwellenländer bei der Umsetzung des Pariser Abkommens. Im Rahmen diverser Programme werden die Länder finanziell oder direkt durch die Installation entsprechender klimafreundlicher Technologie vor Ort unterstützt. Unser Ziel ist es, den Entwicklungs- und Schwellenländer zu ermöglichen, ihre Wirtschaft möglichst von Beginn an klimafreundlich aufzubauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber