ist für Sie als MdB folgende „Spenden-Praxis“ einwandfrei & verfassungskonform oder zu unterbinden? augenscheinlich rd. 0,1 % Schmiergeld von 47 Mio. € an die SPD und der Rest ist Gewinn?
Der Hintergrund: Morgenpost
(Zitatanfang) „Wirbel im Steuerskandal: Warburg Bank spendete SPD über 40.000 Euro
Die SPD gerät zunehmend unter Druck: Die Hamburger Steuerverwaltung verzichtete im Jahr 2016 offenbar darauf, im Rahmen des Skandals um Cum-Ex-Geschäfte 47 Millionen Euro von dem Bankhaus M.M. Warburg zurückzufordern. Jetzt wird bekannt: Die Bank spendete der SPD insgesamt 45.500 Euro. (Zitatende)
Quelle:
https://www.mopo.de/hamburg/wirbel-im-steuerskandal-warburg-bank-spendete-spd-ueber-40-000-euro-36250698/

Sehr geehrter Herr Z.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage zur Spendenpraxis im Zusammenhang mit der Warburg Bank und der SPD.
Der Cum-Ex-Skandal ist ein massiver Steuerbetrugsfall, der den Staat und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um Milliarden betrogen hat. Dass in diesem Kontext politische Entscheidungen getroffen wurden, die zumindest den Anschein einer politischen Einflussnahme erwecken, ist höchst problematisch und bedarf einer lückenlosen Aufklärung.
Grundsätzlich gilt: Parteispenden sind in Deutschland zulässig, müssen jedoch transparent offengelegt und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend gehandhabt werden. Der vorliegende Fall wirft jedoch erhebliche Fragen auf, insbesondere wenn eine Partei Spenden von einer Bank erhält, die kurz zuvor in einem für den Staat finanziell erheblichen Verfahren begünstigt wurde.
Gerade mit Blick auf die Unabhängigkeit der Finanz- und Steuerverwaltung sowie das Vertrauen in die Politik müssen solche Vorgänge genauestens untersucht werden. Wir als Unionsfraktion haben daher in der vergangenen Wahlperiode wiederholt Aufklärungsversuche unternommen, beispielsweise im Rahmen einer Regierungsbefragung des Bundeskanzlers im Plenum des Deutschen Bundestags oder auch mit dem Instrument des (schriftlichen) parlamentarischen Fragewesens. Viele Fragen blieben dabei ungeklärt. Die Möglichkeit der Befragung von Bundeskanzler Scholz im Finanzausschuss des Bundestags wurde von den Regierungsfraktionen wiederholt verhindert und auch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag wurde von den Ampel-Fraktionen abgelehnt. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, ob es hier eine politische Einflussnahme gegeben hat.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre
Anja Weisgerber