
Der Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol je Milliliter Blutserum wurde von einer Expertenkommission mit Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und der Polizei erarbeitet und vorgeschlagen. Sollten Sie diesbezüglich Anregungen oder Kritik haben, empfehle ich Ihnen, sich an das zuständige Bundesministerium zu wenden.