(...) Ich werde daher die Versorgung erhalten, wie sie auch ein Bundestagsabgeordneter erwirbt. Ich war niemals Mitglied des Pensionsfonds des Europäischen Parlaments und werde von dort keine Zahlungen erhalten. (...)
(...) Bei der von Ihnen angesprochenen Binnenzollproblematik handelt es sich nicht um ein Zollproblem, sondern um eine Steuerangelegenheit. Während Zölle innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich nicht erhoben werden dürfen, da das Prinzip des freien Warenverkehrs gilt, liegt die Steuerhoheit bei den Mitgliedstaaten. Bei Kaffee gilt in Deutschland wie für Alkohol und Tabak eine Verbrauchssteuer. (...)
(...) Nach einer Verwarnung, die dem Mitgliedstaat noch einmal die Möglichkeit gibt, aktiv zu werden und die konkreten Pläne für die Umsetzung darzulegen, kann die Kommission ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anstreben. Auch das Europäische Parlament ist der Meinung, dass die von Ihnen angesprochenen Roaming-Gebühren nicht akzeptabel sind. Darum freue ich mich, dass jüngst eine Verordnung beschlossen wurde, die die Kosten für das Telefonieren im Ausland sowie das SMS-Schreiben nach oben hin begrenzt. (...)
(...) Diese spezifische Regelung zur Budgetierung fällt allerdings nicht in mein Aufgabengebiet, da das Europäische Parlament sich mit dieser Thematik nicht befasst und es keine EU-Gesetzgebung zu den Krankenkassenausgaben innerhalb der Mitgliedsstaaten gibt. Da die Gesundheitspolitik und die Budgetierung durch die Krankenkassen ausschließlich auf nationaler Ebene und nicht auf Europa-Ebene betreut werden, sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen vielmehr an die entsprechenden Bundes- und Landesministerien für Gesundheit oder einen zuständigen Abgeordneten des Bundestages wenden. (...)
(...) Wie meine Kollegen Markus Ferber und Dr. Ingo Friedrich, welchen Sie exakt dieselbe Frage stellten, möchte auch ich Ihnen die Beweggründe für die Reisekosten-Regelung und die zugrunde liegenden Vorteile näher bringen. Zum einen wird vom Europäischen Parlament das Ziel verfolgt, Missbrauch auszuschließen. (...)
(...) Der Zuckerersatz, der aus der Pflanzenart "Stevia rebaudiana" gewonnen wird, ist bereits seit Jahrhunderten der indigenen Bevölkerung Brasiliens und Paraguays bekannt, wo die Pflanze selbst als natürlicher Süßstoff verwendet wird. (...) Wird "Stevia Rebaudiana" als ungefährlich eingestuft, würde es, nach Vorschlag der Kommission und Zustimmung der Vertreter der Mitgliedsstaaten, zu einer Zulassung auf dem europäischen Markt kommen. (...)