Frage an Anja Weisgerber von Daniel R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,
von mehreren Medienberichten habe ich erfahren, dass der natürliche Zuckerersatz "Stevia rebaudiana" in der EU angeblich ab 2010 zugelassen wird und schon bald mit Stevia gesüßte Lebensmittel auf den Markt kommen.
Ist dies zutreffend?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rottenfußer
Sehr geehrter Herr Rottenfußer,
vielen herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema Stevia und dem dadurch bekundeten Interesse an der EU-Gesetzgebung.
Der Zuckerersatz, der aus der Pflanzenart "Stevia rebaudiana" gewonnen wird, ist bereits seit Jahrhunderten der indigenen Bevölkerung Brasiliens und Paraguays bekannt, wo die Pflanze selbst als natürlicher Süßstoff verwendet wird. Während die hieraus gewonnenen Süßungsmittel Steviosid und Rebaudiosid A bereits in einigen Ländern, wie z.B. Japan, China, Malaysia und der Schweiz, genehmigt sind, werden diese bislang in den USA und in der Europäischen Union als Süßstoffe verboten, da die Nicht-Toxizität in Studien noch nicht ausreichend bewiesen wurde. Dennoch gibt es viele Interessengruppen, insbesondere Getränkehersteller wie Coca Cola, die stark an einem schnellen Zulassungsverfahren interessiert sind.
Nun haben Sie gehört, dass dies sich ab 2010 ändern soll, mit dem Erscheinen des Zuckerersatzes auf dem europäischen Markt.
Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass dies nach aktuellem Stand möglich, aber nicht vollkommen sicher ist. Nach der Ablehnung des Süßstoffes im Rahmen der Novel Food-Richtlinie im Jahr 2000, aufgrund nicht ausreichender Beweise für dessen Harmlosigkeit, läuft derzeit ein Verfahren zur Genehmigung als Nahrungsmittelzusatzstoff. Dafür muss in der EU zunächst die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA (European Food Safety Authority), verschiedene Studien analysieren, die sich auf dieses Produkt beziehen. Ziel ist es, durch eine festgelegte Reihe von Untersuchungen, Tests und Prüfungen sicherzustellen, dass der Stoff und eventuelle Reaktionsprodukte im Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich sind. Im Rahmen der toxikologischen Bewertung wird dann ebenfalls ein Wert festgelegt, der ein Leben lang ohne gesundheitliches Risiko eingenommen werden kann, genannt ADI (Acceptable Daily Intake). Mit der Teilung dieser Dosis durch den Sicherheitsfaktor 100 berechnet sich dann die zulässige Höchstmenge des Zusatzstoffes für das jeweilige Lebensmittel.
Wird "Stevia Rebaudiana" als ungefährlich eingestuft, würde es, nach Vorschlag der Kommission und Zustimmung der Vertreter der Mitgliedsstaaten, zu einer Zulassung auf dem europäischen Markt kommen. Derzeit wird dieses Dossier durch EFSA geprüft, wobei allerdings noch keine Ergebnisse vorliegen und schlecht abgeschätzt werden kann, zu welchem Zeitpunkt die Untersuchungen abgeschlossen sein werden. Dennoch wird im Allgemeinen hier in Brüssel von einer positiven Bewertung ausgegangen. Es ist also wahrscheinlich, dass Stevia das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen wird. Eine konkrete Zeitangabe bezüglich der voraussichtlichen Dauer des Prozesses bzw. des Erscheinens auf dem europäischen Markt gibt es jedoch derzeit noch nicht.
Ich hoffe, Ihnen durch meine Ausführungen geholfen zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Ihre Anja Weisgerber