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Anja Weisgerber
CSU
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Frage von Jürgen H. •

Frage an Anja Weisgerber von Jürgen H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

in der Presse war zu lesen, daß Pensionszahlungen an alle Europapolitiker erheblich erhöht werden, da italienische Europaparlamentarier gegenüber den Parlamentarier im italienischen Parlament verringerte Pensionszahlungen haben.

Ist das korrekt?

Wenn ja, mit welchem Recht erhöhen sich Europaparlamentarier wie in einem Selbstbedienungsladen die eigene Pension?
Wenn ja, wie kann da die Europaskepsis, die ja auch in Deutschland massiv verbreitet ist, verringert werden?

Können Sie mich bitte hierzu informieren?

Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Jürgen Hock

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hock,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu meiner persönlichen Altersvorsorge: Ich werde weiter über das nationale System abgesichert sein, d. h. meine Ansprüche aus der Altersversorgung richten sich nach den Leistungen des Bundestages. Ich werde daher die Versorgung erhalten, wie sie auch ein Bundestagsabgeordneter erwirbt. Ich war niemals Mitglied des Pensionsfonds des Europäischen Parlaments und werde von dort keine Zahlungen erhalten.

Zum System generell für Europaparlamentarier: Es wird ab der nächsten Legislatur ein einheitliches Statut geben für die EU-Abgeordneten, d. h. wir Abgeordnete werden eine einheitliche parlamentarische Vergütung erhalten und auch die Ruhegehaltsansprüche werden nun einheitlich geregelt.
Bisher war unsere Vergütung und die Altersentschädigung an die nationalen Systeme angelehnt. Wir deutsche EU-Abgeordnete haben beispielsweise die gleiche Vergütung und die gleiche Altersversorgung erhalten wie die Bundestagsabgeordneten. Einen Anspruch auf Altersentschädigung erwerben nur die Abgeordneten, die mindestens acht Jahre dem Europäischen Parlament angehört haben. Diese Altersentschädigung ist – anders als die gesetzliche Rente – in vollem Umfang zu versteuern. Über die Höhe der Altersversorgung der deutschen Europaabgeordneten entscheidet im Übrigen ausschließlich der Deutsche Bundestag. Nach zwölf Jahren im Bundestag erhält ein ehemaliger Abgeordneter derzeit circa 36 Prozent der Abgeordnetenentschädigung.
Daneben bestand die Möglichkeit, beim freiwilligen Pensionsfonds des Europäischen Parlaments beizutreten, wobei zu betonen ist, dass die Leistungen nicht mit der Altersversorgung des Bundestages zu kombinieren ist, sondern darauf angerechnet werden. In diesem Fonds war ich nie Mitglied und werde keine Leistungen daraus beziehen.
Das neue Statut, das die Vergütung und die Altersversorgung einheitlich regelt, sieht nun vor, dass pro Jahr der Parlamentszugehörigkeit 3,5 % der Diäten als Pension gezahlt werden, maximal 70 % nach 20 Jahren. Nach den gegenwärtig vorliegenden Daten beläuft sich ein Nettoruhegehalt auf circa 255 EUR für ein einjähriges Mandat, auf 1.242 EUR für ein fünfjähriges Mandat und auf 2.457 EUR für ein zehnjähriges Mandat. Zwingend gilt dieses System jedoch nur für 2009 neugewählte Mitglieder des Parlaments. Ich bin seit 2004 Europaabgeordnete und kann mich daher auch für eine Regelung nach dem nationalen Recht entscheiden. Wie ich oben bereits angesprochen habe, werde ich weiterhin im nationalen System bleiben.

Von einer generellen Erhöhung der Altersbezüge kann man daher nicht sprechen. Für einige Angeordnete, die vorher geringe Diäten und eine geringe Altersversorgung bezogen haben, ist die Angleichung über das einheitliche Statut tatsächlich eine Verbesserung. Für deutsche Abgeordnete, deren Vergütung ähnlich bleibt, ist es eine Frage des Einzelfalles. Hintergrund des einheitlichen Statuts ist, dass die Diäten und die Altersversorgung in den Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich ausgestaltet war und jetzt ein einheitliches und gerechtes Level herbeigeführt werden soll.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Ihre Anja Weisgerber

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