Werden Sie sich stark machen gegen das Fracking?
Es wird immer noch über die CO2-Belastung durch BEV´s diskutiert. Hier wird immer noch von dem Abbau seltener Erden gesprochen, obwohl diese nicht in neuen Batterien gebraucht werden. Die meisten seltenen Erden werden in der Elektronik, speziell in Handy´s verbaut.
Dann redet man auch von dreckigem Strom, den jeder BEV-Fahrer tanken muss. Das stimmt doch nicht, ich lade mein Auto in der Nacht zu Hause und habe einen Stromtarif bei Greenpeace-Energy, die mir nur Strom aus regenerativer Erzeugung liefern.
Wenn man die wahren Kosten der Automobil- (dreckige Verbrenner) und Ölindustrie berechnen möchte, zeigt sich die Unmöglichkeit dieses Vorhabens, es ist ein unglaublicher Umwelt-Skandal.
Thema Fracking:
- Zerstört den Planeten,
- mit Chemikalien versetztes Wasser wird in das Sediment gedrückt, das Wasser muss wieder aufbereitet oder entsorgt werden,
- dadurch haben viele Menschen keinen Zugang mehr zu sauberem Wasser,
- entstehen urplötzliche Schäden durch Senkungen.
Sehr geehrter Herr Schrade,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und die Fragen, die ich gerne beantworte.
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind anstelle von pauschalen Verboten positive Anreize für ein klimaschonendes Mobilitätsverhalten sowie die Förderung von alternativen Antrieben und innovativen Technologien – zum Beispiel für eine moderne Verkehrssteuerung und zur Automatisierung und Vernetzung von Fahrzeugen – der bessere Weg zu mehr Verkehrssicherheit und zur Erreichung der klimapolitischen Zielsetzungen im Verkehrssektor. Seltene Erden sollen effizienter eingesetzt und dort gewonnen werden, wo Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden wie z.B. in Australien.
Was Ihre Fragen zum Thema Fracking betrifft: Fracking ist keine Hochrisikotechnologie, deshalb ist ein Verbot nicht gerechtfertigt. Fracking ist eine sichere und seit vielen Jahrzehnten gut erforschte und angewandte Technik. Ihre Nutzung sollte zur Sicherung der Förderung einheimischer Rohstoffe auch künftig möglich sein. Im Jahr 2017 ist gesetzlich festgelegt worden, dass nur nicht wassergefährdende Stoffe als Frackingflüssigkeit eingesetzt werden dürfen. Auch die Verpressung von Lagerstättenwässern darf nicht oberflächennah erfolgen, sondern muss dort erfolgen, von wo sie gefördert werden. Übrigens, Anträge für Versuchsbohrungen für oberflächennahes Fracking, mit wissenschaftlicher Begleitung, wie gesetzlich erlaubt, sind bislang nicht gestellt worden.
Mit herzlichen Grüßen,
Anja Weisgerber