Frage an Anja Weisgerber von Conny P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,
wir sind Mutterkuhhalter und haben bis vor zwei Jahren die Möglichkeit gehabt, unsere Schlachttiere auf der Weide zu schießen und nach dem Ausbluten in einem nahen Schlachthaus zerlegen zu lassen. Mein Partner und ich sind beide im Besitz einer gültigen Schießerlaubnis nach der Tierschutzschlachtverordnung der EU - ich habe den Kurs hierfür einschließlich Erwerb der waffenrechtlichen Sachkunde erst letztes Jahr gemacht.
Dank Einführung des neuen EU-Hygienepakets ist jedoch das Töten von Rindern auf der Weide (auch mittels Bolzenschussapparat in einer Fanganlage) nicht mehr möglich, weil ein hoher Jurist des Bayer. Verbraucherschutzministeriums 2006 die Weisung erteilt hat, dass alle Schlachttiere lebend ins Schlachthaus zu verbringen sind. Begründet wird das mit den neuen Hygienevorschriften. Ausnahmen gebe es nur für Wild, Wasserbüffel und Bisons. Ich sehe das etwas anders, s. hier: http://www.kandidatenwatch.de/dr_otmar_bernhard-120-16257.html#frage138103.
Wenn Mutterkuhbetriebe, die ihre Tiere ganzjährig im Freien halten, die Tiere nicht mehr auf der Weide töten dürfen, bedeutet das unvorstellbare Szenen beim Verladen. Die halbwilden Tiere werden z.T. mit Stahlseilen gewaltsam in den Anhänger gezogen, ganz zu schweigen vom Stress während des Transportes.
Für uns gibt es nur eine vernünftige Lösung: das Töten der Tiere auf der Weide wieder zuzulassen. Es ist nicht einzusehen, warum dies in unserem Fall unhygienisch sein soll, während es für die erwähnten anderen Tierarten Ausnahmen gibt.
Übrigens ist das Töten ganzjährig im Freiland gehaltender Rinder auf der Weide in Ba-Wü bisher nicht untersagt worden - hier geht man offenbar immer noch davon aus, dass dies nach der Tierschutzschlachtverordnung zulässig ist. Also ein typisch bayer. Alleingang?
Wie Sie zu dieser Thematik? Verbietet das EU-Hygienepaket wirklich das Schlachten auf der Weide für Betrieb wie unseren? Oder wird das EU-Recht falsch angewendet?
Mit freundlichen Grüßen
C. Pasch
Sehr geehrte Frau Pasch,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte.
Das EU-Hygienepaket umfasst eine nicht abschließende Liste mit Schlachtmöglichkeiten. Die Tötung von Weidetieren durch Kugelschuss ist darin nicht explizit aufgeführt. Deutschland, das für die Umsetzung der Verordnung auf nationaler Ebene zuständig ist, hat daraus den Umkehrschluss gezogen, dass die Tötung auf der Weide durch Kugelschuss verboten ist.
Die Europäische Union gibt den Mitgliedstaaten aber grundsätzlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Genehmigung dieser Methode zu stellen, dem dann die Europäische Kommission stattgeben kann.
Die Wiederzulassung der Schlachtmethode "Tötung durch Kugelschuss" wurde bereits zwischen Bund und Ländern diskutiert, wobei sich Bayern für eine Ausnahmegenehmigung ausgesprochen hat. Sobald alle Länder ihre Zustimmung gegeben haben, wird im Laufe des nächsten Jahres ein Bundesratsverfahren eingeleitet werden. Der Bundesrat kann im Zuge dessen einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bei der Europäischen Kommission stellen. Bei positivem Abschluss des Verfahrens kann der Kugelschuss dann wieder praktiziert werden. Nach der aktuellen Gesetzeslage ist die Tötung von Schlachttieren auf der Weide jedoch auch in Baden-Württemberg noch gesetzlich verboten und wird allenfalls von der Landesregierung toleriert.
Ich verstehe Ihr Anliegen bezüglich des Tierschutzes und versichere Ihnen, dass der Schutz und das Wohl der Tiere in der EU einen großen Stellenwert haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anja Weisgerber