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Anja Weisgerber
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Frage von Swantje K. •

Frage an Anja Weisgerber von Swantje K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Weißgerber,

Jeden Monat verschwinden eine Reihe von preiswerten und nach meiner Erfahrung wirksamen Naturheilmitteln, weil deren Zulassung erloschen ist.

Meine Nachforschungen haben ergeben, dass die Ursache in EU-Vorgaben zum Patienten- und Verbraucherschutz liege.

Ich verstehe nicht, weshalb Heilpflanzen, die seit Jahrhunderten in der Anwendung sind z.B. Schöllkraut oder Johanniskraut plötzlich nicht mehr oder nur noch eingeschränkt verfügbar sein dürfen, weil sie nun auf einmal schädlich sein sollen.

Mein Eindruck ist, dass der Patienten- und Verbraucherschutz gerade durch Ausdünnung dieses Arzneimittelschatzes ad absurdum geführt wird. Die Anwendung der einfachen Volksheilkunde fördert die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit, verbessert somit die Gesundheit der Bevölkerung und führt damit zu weniger Kosten für die Krankenkassen.

Würden Sie mir bitte Ihre Haltung in dieser Angelegenheit mitteilen und was Sie tun, um unsere traditionelle Heilkunde (an der nebenbei bemerkt auch etliche Arbeitsplätze nicht nur in Bayern hängen) zu bewahren?

Vielen Dank & freundliche Grüße
Swantje Kallenbach

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Kallenbach,

vielen Dank für Ihre Bürgeranfrage zur Zulassung von Naturheilmitteln. Sowohl apothekenpflichtige Arzneimittel als auch Naturheilmittel dürfen künftig nur noch auf den Markt gebracht werden, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen der europäischen Richtlinie THMPD (Traditional Herbal Meidcinal Products - traditionelle Naturheilmittelproduktrichtlinie) erfüllen. Diese Regulierung musste von den Mitgliedstaaten bis zum 30. Oktober 2005 umgesetzt werden.

Legale, sich bereits im Umlauf befindende Naturheilmittel dürfen auch ohne Zulassung gemäß der THMPD für eine Übergangsfrist bis 2011 auf dem Markt bleiben. Trotz einer langen Tradition erfüllen zahlreiche Naturarzneimittel nicht die Anforderungen einer allgemeinen medizinischen Verwendung, einer anerkannten Wirksamkeit und eines annehmbaren Sicherheitsgrads.

Somit werden sie den Anforderungen für eine herkömmliche Zulassung nicht gerecht. Damit diese Produkte dennoch auf dem Markt bleiben können, insbesondere vor dem Hintergrund ihrer jahrhundertlangen Anwendung, hat die Europäische Union ein spezielles vereinfachtes Registrierungsverfahren für bestimmte traditionelle pflanzliche Arzneimittel geschaffen.

Nach diesen vereinfachten Registrierungsverfahren ist für die Zulassung von traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln erforderlich, dass das entsprechende Arzneimittel mindestens 30 Jahren medizinisch verwendet wird, davon mindestens 15 Jahre in der Gemeinschaft.

Auch wenn das Produkt weniger als 15 Jahren innerhalb der Gemeinschaft verwendet wird, besteht die Möglichkeit einer vereinfachten Registrierung. Dazu werden von einem neuen europäischen Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel sogenannte Pflanzenmonographien erstellt. Auf diese Weise könnten Naturheilmittel wie Baldrian oder Johanniskraut auch in Zukunft als Heilmittel verwendet werden.

Somit sieht diese Richtlinie unterschiedliche Verfahren und Bestimmungen vor, damit diese traditionellen Naturheilmittel auch weiterhin auf dem Markt bleiben können. Ich hoffe, dass ich die Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Anja Weisgerber

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