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Anja Weisgerber
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Frage von Wolfgang T. •

Frage an Anja Weisgerber von Wolfgang T. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Weisgerber,

ist es richtig daß die Grenzwerte für Pesti- und Fungizidrückstände an Obst und Gemüse teilweise drastisch erhöht wurden im Vergleich zu den nationalen Werten ?

Kann es sein daß die medienwirksamen Bekenntnisse zum Umwelt- und Gesundheitsschutz nur ein Nebenkriegsschauplatz für die Öffentlichkeit sind ?

Können Sie meine Ahnung bestätigen, daß es sich bei dieser "Harmonisierung" der Werte hauptsächlich um eine von den beteiligten Industrieen und Erzeugerlobbyisten gesteuerten Verabschiedung handelt?

Herzlichen Dank
mfg W.Thoma

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Thoma,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit der am 1. September 2008 in Kraft getretenen Verordnung über harmonisierte Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pestizide gibt es nun erstmals einheitliche Grenzwerte für Rückstandshöchstmengen in der ganzen Europäischen Union.

Neben den positiven Folgen, den grenzüberschreitenden Handel mit Lebensmittel erheblich zu erleichtern, stellen diese Einheitsregeln einen Gewinn an Transparenz für die Verbraucher dar, ohne das Sicherheitsniveau bei Lebensmitteln zu senken.

Einer der wichtigsten Aspekte, der bei der Diskussion um Höchstrückstandsmengen berücksichtigt werden muss, ist die Tatsache, dass diese als Handelsstandards mit großen Sicherheitsmargen eingeführt wurden und sich daher weit unterhalb jeglicher gesundheitsrelevanter Grenzen bewegen.

Während nun viele der neu festgesetzten Höchstmengen unter den bisher geltenden nationalen liegen, haben sich einige nach oben verschoben. Hierzu ist allerdings zu erläutern, dass viele Mitgliedstaaten, in denen ein entsprechendes Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft nicht eingesetzt wurde, einfach den niedrigsten möglichen Wert (0,01mg) als Grenze verwendet haben, ohne dass dies auf einer Risikobewertung basierte. Die neuen harmonisierten EU?Höchstwerte basieren nunmehr alle auf einer detaillierten Risikobewertung der EU. Die erlaubten Höchstmengen sind daher absolut unbedenklich und der Verbraucher kann weiterhin darauf vertrauen, dass die Lebensmittel, die er kauft, sicher sind.

Zum Schluss ein Beispiel dazu:

Eine genauere Untersuchung alleine bei Äpfeln ergab für Deutschland, dass etwa 80 Rückstandshöchstgrenzen nach der neuen EU-Gesetzgebung schärfer sind als die vorherigen deutschen Werte.

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich. Selbstverständlich stehe ich für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Weisgerber

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