Frage an Anja Weisgerber von Otto H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Weisgerber,
aus mehreren Positionspapieren geht mittlerweile hervor, dass die Prohibitionspolitik von Cannabis gescheitert ist. Sogar im Bereich des Medizinal-Cannabis gibt es noch immer gravierende Unstimmigkeiten, die eine medizinische Therapie unnötig verteuern, verhindern und kriminalisieren.
In diesem Zusammenhang habe ich einige Fragen an Sie, Frau Weisgerber, und würde mich freuen, ein Feedback von Ihnen zu erhalten:
1. Wann wird medizinisch verordnetes Cannabis für Patient*innen kostenfrei bzw. deutlich günstiger zugänglich?
2. Ist seitens der CSU/CDU angedacht, den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen abzuschaffen?
3. Wann werden Regressdrohungen gegenüber Ärzt*innen abgeschafft?
4. Wann werden Pharmaindustrie unabhängige Fortbildungen für Ärzt*innen bezüglich Cannabis als Medizin angeboten?
5. Wird geplant, Patient*innen mit einer ärztlich bescheinigten Indikation für eine Cannabis-basierte Therapie nicht mehr länger strafrechtlich verfolgt zu werden?
6. Werden im Zusammenhang mit Punkt 5. medizinale Cannabispatienten zukünftig im Straßenverkehr ähnlich behandelt werden, wie Patient*innen, die andere Medikamente einnehmen?
7. Ist angedacht, die klinische Forschung zur Wirksamkeit von Cannabis-basierten Medikamenten zu finanzieren/finanziell zu unterstützen? Dies ist notwendig, weil klinische Forschung pharmazeutischer Unternehmen immer auf ein konkretes Produkt abzielt und eine Einschränkung, aus Sichtvon Ärzten nicht sinnvoll ist.
Für Ihr Engagement bedanke ich mich vielmals im Voraus. Bleiben Sie gesund!
Sehr geehrter Herr Hohmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne beantworte ich Ihre Fragen, um die Position der CSU zum Thema darzustellen.
Grundsätzlich lehnen wir als CSU eine Legalisierung illegaler Drogen einschließlich Cannabis ab. Unser Maßstab für die Beurteilung ist hierbei Gesundheits- und Jugendschutz, und in diesem Zusammenhang haben wir vor allem die gesundheitlichen Risiken und Langzeitfolgen im Blick, die durch zahlreiche Studien belegt sind.
Cannabis kann als ärztlich verschriebene Medizin jedoch eine gute Ergänzung bei der Behandlung schwersterkrankter Menschen darstellen. Diesen Einsatz der Substanz gilt es zu fördern und durch entsprechende Erhebungen wissenschaftlich zu begleiten. Mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften ist neben der erweiterten Behandlungsmöglichkeit für Patienten auch das anonymisierte Sammeln von Behandlungsdaten und deren Auswertung möglich. So wird im Laufe des Jahres 2022 mit den ersten Ergebnissen der Auswertung eine Nachjustierung möglich sein.
Die Mehrzahl von Experten hält den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei der Verordnung von medizinischem Cannabis für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen für sinnvoll. Anlässlich einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) zu dem Thema machten Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie GKV-Spitzenverband deutlich, dass ein Verzicht auf den Genehmigungsvorbehalt mit zusätzlichen Risiken für Ärzte verbunden wäre. Einzelne Regelungen müssen jedoch angepasst werden.
Allerdings besteht in der Patientenversorgung mit Medizinalcannabis weiterhin Optimierungsbedarf, beispielsweise mit einem einheitlichen Rechtsrahmen und einer vereinfachten Verordnungsfähigkeit von Cannabinoiden. Auch eine Verabreichung von medizinischem Cannabis in Medikamentenform sollte möglichst angestrebt werden. Wir wollen, dass schwerkranke Menschen, denen nur durch Medizinalhanf geholfen werden kann, gut versorgt werden. Deshalb werden wir die rechtlichen Bedingungen, unter denen dies erfolgt, zeitnah anpassen. Cannabis auf Rezept und von der Kasse bezahlt ist für bestimmte Patientengruppen sicher sinnvoll, diese sollen auch nicht stigmatisiert bzw. kriminalisiert werden und das Medikament auf angemessene Weise erhalten können. Spezielle rechtliche Fragen, wie etwa die Behandlung von Cannabispatienten im Straßenverkehr und weitere Einzelheiten im Zusammenhang mit der rechtlichen Regelung, müssen genauer angeschaut und beurteilt werden.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Antworten geholfen zu haben und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.
Mit herzlichen Grüßen,
Anja Weisgerber