Frage an Anja Weisgerber von Antje S. bezüglich Finanzen
Wie positionieren Sie sich zum Abschlussbericht des Sustainable Finance Beirats der Bundesregierung?
Wenn Sie bei der nächsten Wahl Teil der Regierung werden, wie werden Sie die Empfehlungen des Beirats umzusetzen?
Was ist Ihr 100-Tage-Programm auf dem Weg zu einer mit den SDGs, dem EGD und dem Pariser Klimaabkommen kompatiblen Finanzpolitik?
Welche Kriterien werden Sie für die Anlagen des Bundes verankern und wie werden Sie die Umsetzung evaluieren und transparent machen?
Werden dabei Versorgungsrücklagen und -fonds des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit und z.B. der Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt?
Welche Anreize oder Vorgaben werden Sie für nachhaltige Kapitalanlagen von weiteren öffentlichen Institutionen schaffen? Wie werden Sie nachhaltige Investitionskriterien z.B. in der Wirtschaftsförderung verankern?
Wie würden Sie diese Maßnahmen im Koalitionsvertrag verankern?
Sehr geehrte Frau Sander,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Juni 2021, die ich gerne beantworte.
Der Abschlussbericht des Sustainable-Finance-Beirats wurde der Bundesregierung Anfang März vorgelegt. Zur Einordnung des Berichts ist es wichtig, dass jetzt Bundesregierung und Parlament über das weitere Verfahren schnell ins Gespräch kommen.
Grundlegend ist es unsere Überzeugung, dass die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität Europas bis 2050 auch die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen gleichwertig berücksichtigen werden. Wir müssen darauf hinwirken, dass eine ökologisch-soziale Marktwirtschaft entsteht. Innerhalb eines verbindlichen ordnungspolitischen Rahmens setzen wir dabei neben der Regulierung von Eckpunkten und Transparenzerfordernissen insbesondere auf marktwirtschaftliche Instrumente. In diesem Rahmen soll der Markt seine Dynamik entwickeln und Innovationen ermöglichen.
Als ein Beispiel für diesen Ansatz kann die Umsetzung der im Bericht angesprochenen größeren Transparenz für Anlageprodukte dienen. Wir schlagen als einen möglichen Weg zunächst ein freiwilliges, aber einheitliches Label vor. Dieses sollte zwischen der Finanzwirtschaft und den NGOs vereinbart werden und durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) auf Einhaltung kontrolliert und zertifiziert vergeben werden. Dieses Label kann dabei einen maßgeblichen Beitrag zur Transparenzsteigerung für potentielle Anleger leisten.
Mit herzlichen Grüßen,
Anja Weisgerber