Frage an Anja Weisgerber von Werner K. bezüglich Senioren
Sehr verehrte Frau Weisgerber,
vielen Dank für Ihre Anworten auf meine Fragen die ich an Sie in meinem letzten Schreiben gerichtet habe.
Doch, Sie sind auf eine der Fragen nicht eingegangen. Nämlich auf die in der ich Sie gefragt habe;.... wie stehen Sie dazu, die Nebeneinkünfte der MdB zu untersagen?....
Kein Wunder, daß sich die Meinungen, nicht nur die der "Rechten Seite" in unserer Gesellschaft gegen die Regierung in der BRD richtet. Schauen wir nur wie einige, viele gewählte Bundestags-Mitglieder mit ihrer Verantwortung umgehen.
Auf diese, dieser einen Frage hätte ich noch gerne Ihre Antwort.
Was die Lobbyliste angeht, wurde dem Bundestag nur ein sehr wässeriger Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt. Mal sehen wie die MdB den Lobbyisten auch in dieser Entscheidung wieder entgegen kommen werden.
Bleiben Sie gesund, tragen Sie eine Gesichtsmaske und schützen Sie damit Ihre und die Gesundheit anderer.
Mit freundlichen Grüßen
W. K. K.
Sehr geehrter Herr Koch,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne nehme ich Ihre erneute E-Mail zum Anlass, Sie über meine Haltung zu den Transparenzregelungen für die Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu informieren.
Betrachtet man die Berufsstruktur des Bundestages, so ist festzustellen, dass rund 30 Prozent Selbständige aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft stammen sowie freiberuflich tätig sind. Es handelt sich also um Abgeordnete, die vor ihrer Wahl in den Bundestag selbständig tätig waren. Viele dieser Kolleginnen und Kollegen können sich für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit nicht völlig aus ihrem Unternehmen, ihrem Betrieb oder ihrer Kanzlei bzw. Praxis zurückziehen, weil sie ansonsten ihre berufliche Existenz aufs Spiel setzen würden. Die Wahl in den Bundestag erfolgt jedoch immer nur auf Zeit, im Regelfall bleiben Abgeordnete zwei bis drei Wahlperioden im Bundestag. Eine laufende selbständige Existenz für diesen Zeitraum aufzugeben, wäre für Abgeordnete mit Blick auf ihre Zukunft mit erheblichen Einbußen verbunden. Eine sichere alternative berufliche Existenz stärkt zudem die Unabhängigkeit, auch gegenüber der eigenen Fraktion und Partei.
Klar ist aber auch: Transparenz ist wichtig und die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der Offenlegung von Einkünften der Abgeordneten. Deshalb finde ich es auch richtig, dass die Abgeordneten ihre Nebentätigkeit offenlegen müssen. Mir ist es wichtig, Bodenhaftung und den Bezug zur Praxis zu behalten und von der Politik und meinem Abgeordnetenmandat nicht abhängig zu sein. Meiner Meinung kann man dann auch ein Stück weit freier seine Entscheidungen treffen, weil man wieder zurück in seinen Beruf kann. Auch die Bürger wünschen sich oft Abgeordnete, die mitten im Leben stehen. Auch für mich ist es wirklich vorteilhaft, wenn man von den Anwendern des Rechts regelmäßig den Spiegel vorgehalten bekommt und einem gezeigt wird, wie die Regelungen umgesetzt werden und wo eine Vorschrift viel Bürokratie auslöst. Meine Tätigkeit als Rechtsanwältin und als Abgeordnete sind sehr zeitintensiv, ich arbeite oft bis in die späten Abendstunden hinein. Gerade die Zugfahrten, die Sie ansprechen, nutze ich immer voll als Arbeitszeit. Beide Aufgaben - Abgeordnetenmandat und Nebentätigkeit fülle ich mit großem Engagement und der Unterstützung durch meine Familie sehr gerne aus, weil sie mir Freude bereiten und weil sich beides gut ergänzt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen meine Position verdeutlichen.
Ich wünsche Ihnen bleibende Gesundheit und alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber