Frage an Anja Weisgerber von Werner K. bezüglich Senioren
Sehr verehrte Frau Weisgerber,
vielen Dank für ihre Anworten auf meine Fragen bezüglich der Rentenversteuerung und Abgaben der Beamten.
Der einen Frage, "Wie stehen Sie dazu gesetzliche Sozialabgaben für Beamte einzuführen". Auf diese Frage sind Sie nicht eingegangen oder aber Sie habe sie übersehen zubeantworten.
Meine, diese Frage besieht sich nicht auf die Pensionszeit, sondern auf Sozialabgaben die während der Dienstzeit notwendig sind das Sozialsystem der BRD mit zu finanzieren. Hier ist es angebracht auch die Beamten mit einzubeziehen.
Vielen Dank, und bleiben Sie gesund.
Da fällt mir noch ein, wie stehen Sie denn dazu, die Nebeneinkünfte der MdB zu untersagen und eine Lobbyliste zu veröffentlichen?
Wir reden uns sprechen immer wieder über die korrupten Länder in unserer Welt. Schauen wir doch einmal in unsere eigenen politischen Kreise.
Nach meiner Meinung sollte das Wahlgesetz geändert werden um zu vermeiden das der Bundestag aus allen Nähten platzt.
Mit freundlichen Grüssen
W. K. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Grundlage der Beamtenversorgung sind die in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Diese verpflichten den Dienstherrn unter anderem, der Beamtin oder dem Beamten sowie ihrer bzw. seiner Familie lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Die Regelungen zur Beamtenversorgung umfassen Leistungen der Alters- und Hinterbliebenensicherung (beispielsweise Ruhegehalt, Witwen-, Waisengeld). Da Beamtinnen und Beamte nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt sind, gibt es auch Unfallfürsorgeleistungen (beispielsweise Unfallausgleich, Unfallruhegehalt).
Mehr zum Thema Beamtenversorgung finden Sie hier: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/versorgung/versorgung-artikel.html
Zu der Frage der Wahlrechtsreform:
Wie Sie sicher schon mitbekommen haben, hat der Koalitionsausschuss gestern nach den langen Verhandlungen die Wahlrechtsreform beschlossen, um die Größe des Deutschen Bundestages dauerhaft zu reduzieren. Diese Vereinbarungen sollen bis Ende September 2020 verabschiedet werden:
Wahlrechtsreform zur Bundestagswahl 2021:
• Die Anzahl der Wahlkreise bleibt zur Bundestagswahl 2021 unverändert bei 299.
• Der erste Zuteilungsschritt wird ab der Bundestagswahl 2021 im geltenden Wahlrecht so modifiziert, dass er eine teilweise Verrechnung von Überhang mit Listenmandaten der gleichen Partei ermöglicht und zugleich eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet.
• Ab der Bundestagswahl 2021 bleiben beim Überschreiten der Regelgröße von 598 Mandaten bis zu 3 Überhangsmandate unausgeglichen. Darüber hinaus erfolgt ein Vollausgleich.
Was die Wahlrechtsreform zur Bundestagswahl 2025 betrifft: Die Zahl der Wahlkreise wird von 299 auf 280 reduziert. Die Absenkung wird im Zuge der anstehenden Wahlrechtsnovelle noch in dieser Wahlperiode gesetzlich festgeschrieben.
Die Berichterstatter der Koalition haben die Einführung eines verbindlichen Lobbyverzeichnisses bereits vereinbart. Über einen konkreten Regelungsvorschlag für einen Lobbyregister wird im September entschieden.
Mit herzlichen Grüßen
Anja Weisgerber