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Anja Weisgerber
CSU
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Frage von Werner K. •

Frage an Anja Weisgerber von Werner K. bezüglich Senioren

Sehr verehrte Frau Weisgerber,
Nachdem Sie sich wieder im Wahljahr 2021 zur Wahl stellen möchte ich Ihnen zwei Fragen stellen. Um mich zu entscheiden welche Partei zu wählen ist Ihre Antwort für mich wichtig.
Wie stehen Sie dazu, die Steuern für die Rentner zu stornieren?
Wie stehen Sie dazu gesetzliche Sozialabgaben für Beamte einzuführen?
Ihre Antworten und Eistellung hierzu ist nicht nur wichtig für mich sondern auch für alle Rentner*innen.
Mit freundlichen Grüßen
W. K. K.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Koch,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Fragen, die ich gerne beantworte.

Die steuerliche Erfassung von Renten wurde mit dem Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 grundlegend geändert. Damit wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, das mit Urteil vom 6. März 2002 die vorherige gesetzliche Regelung der Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt hatte.

Der Gesetzgeber hat die nach dem Urteil bestehenden Gestaltungsspielräume zugunsten der Steuerpflichtigen genutzt: Die Besteuerung des Ertragsanteils wurde zum 1. Januar 2005 durch eine nachgelagerte Besteuerung ersetzt. Der Wechsel zum neuen Recht erfolgt jedoch schrittweise, abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Hierbei hat sich der Gesetzgeber u.a. daran orientiert, dass in der Vergangenheit ein steuerfreier Arbeitgeberanteil gewährt wurde und außerdem die von den Steuerpflichtigen geleisteten Rentenversicherungsbeiträge zumindest teilweise als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden konnten. Daher erfolgt erst bei im Jahr 2040 beginnenden Renten eine vollständig nachgelagerte Besteuerung. Gleichzeitig werden die Beiträge schrittweise aufwachsend steuerfrei gestellt.

Unser Ziel ist eine gerechte nachgelagerte Besteuerung von Renteneinkünften. Dabei orientieren wir uns an dem Grundsatz: Renteneinkünfte, die auf voll besteuerten Rentenbeiträgen beruhen, sind steuerfrei. Wir vermeiden, dass Rentenbestandteile zweifach mit Einkommensteuer belegt werden. Der Hintergrund der nachgelagerten Besteuerung ist: Bei Erwerbstätigen mit größerem Einkommen ist die Steuerlast noch höher als bei Rentnern. Die Steuer soll sich bei den Erwerbstätigen gespart werden, damit mehr für die spätere Rente angespart werden kann. Deswegen wird Stück für Stück umgestellt. Aber der Gesetzgeber hat es im Übergang so geregelt, dass es keine Doppelbesteuerung gibt. Über die gesamte Lebenszeit erhält der Steuerpflichtige durch die nachgelagerte Besteuerung Vorteile.

Was Ihre zweite Frage betrifft: Die Bezüge aus der Pension für Beamte unterliegen der Einkommenssteuer. Betriebsrenten und Beamtenpension werden steuerlich auf die gleiche Art behandelt. Das bedeutet, dass der gesamte Betrag, abzüglich eines Versorgungsfreibetrags, versteuert werden muss. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind abzugsfähig.

Folglich wurden die Versorgungsbezüge – die Pensionen der Beamten – bislang auch im vollen Umfang besteuert, während bei den gesetzlich Rentenversicherten nur der Ertragsanteil der Rente (rund 27 Prozent) versteuert werden musste. Die Beamten konnten lediglich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie den Versorgungsfreibetrag steuerlich absetzen.

Mit herzlichen Grüßen
Anja Weisgerber

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