Frage an Anja Weisgerber von Anita L. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrte Frau Weisgerber,
wie stehen sie zu automatischer Gesichtserkennung? Würden sie dagegen stimmen?
Sehr geehrte Frau Lopez,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie die Thematik der automatischen Gesichtserkennung ansprechen. Rund 32 Länder in Europa verwenden bereits Gesichtserkennungstechnologien - das Gros dieser Kamerasysteme kommt an neuralgischen Punkten wie Bahnhöfen und Flughäfen zum Einsatz und soll die Staatssicherheit gewährleisten. Die Londoner Polizei beispielsweise, hat im Februar dieses Jahres die erste Festnahme mit Hilfe von CCTV-Kameras verbuchen können. Am Prager Flughafen kam es seit Einführung der biometrischen Gesichtserkennung Mitte 2018 bereits zu über 160 Verhaftungen.
Auch in Deutschland wurden bereits Gesichtserkennungssysteme gestestet. Beispielsweise wurde ein diesbezügliches Pilotprojekt von 2017 bis 2018 am Berliner Bahnhof Südkreuz durchgeführt. Das Bundesinnenministerium sieht die Testphase als erfolgreich an und empfiehlt, dass die Bundespolizei künftig in klar definierten Grenzen Kameras zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen sollte. Dabei geht es nicht um eine flächendeckende Überwachung der Bürger, sondern um die gezielte Suche nach Schwerkriminellen und Terroristen an besonders gefährdeten Bahnhöfen oder Flughäfen. Mit dieser Technik hätte man beispielsweise den Terroristen Anis Amri, der im Dezember 2016 in Berlin zwölf Menschen getötet hatte, auf seiner Flucht aufspüren können. Auch der jüngste Fall organisierten Kindesmissbrauchs in Nordrhein-Westfalen verdeutlicht, dass die Polizei über moderne Instrumente zur Aufklärung von Straftaten und Verhinderung weiterer Verbrechen verfügen muss. Die automatische Gesichtserkennung wäre ein gewaltiger Sicherheitsgewinn. Deshalb ist es umso wichtiger, das wir das Vorhaben weiter verfolgen und dabei auf rechtliche Grundlagen achten, die den Anforderungen unseres Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Um dieses Gleichgewicht geht es mir. Ich könnte nicht verantworten, dass eine Technik unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Grundsätze nicht genutzt wird und dann ein Schwerverbrecher nicht gefasst wird und schlimme Straftaten begeht.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber