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Frage von Manfred U. •

Frage an Anja Weisgerber von Manfred U. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Das Kurzarbeitergeld soll ab dem 4. Monat auf 80% erhöht werden. Kommt dieses Geld für die Erhöhung aus der Arbeitslosenversicherung oder von Steuergeldern?

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Sehr geehrter Herr Ursprung,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. Mai 2020 zum Thema "Kurzarbeitergeld".

Nach intensiven Verhandlungen hat man sich ja im Koalitionsausschuss darauf verständigt, das Kurzarbeitergeld deutlich anzuheben: Für diejenigen, die es für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern steigen. Diese Regelung gilt ab 1. Mai 2020 und dauert bis zum 31. Dezember 2020. Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, das bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld aus den aktuell fließenden Beiträgen und aus den Rücklagen der Arbeitslosenversicherung bezahlt wird. Sollte das Geld nicht reichen, muss der Bund der Arbeitsagentur ein Darlehen geben.

Ich bin davon überzeugt, dass sich die Situation bald so entspannt, dass die Kurzarbeit weitestgehend zurückgenommen werden kann und die Menschen ihre Berufe wieder ganz normal ausüben können. Ich bin und bleibe optimistisch.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber

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