Frage an Anja Weisgerber von Petra F. bezüglich Sport, Freizeit und Tourismus
Guten Morgen, ich hätte eine kurze Frage: In Bayern gilt immer noch die Ausgangsbeschränkung, obwohl in vielen Bundesländern nur Kontaktbeschränkung gilt. Warum wird das nicht angepasst bei einer Öffnung vieler Geschäfte. Man hat ja kaum einen "triftigen Grund" sich eine Jeans, Schuhe oder ein Eis zu kaufen?
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Ausgangsbeschränkungen in Bayern. Seit dem 21. März 2020 um 0:00 Uhr gelten in Bayern Ausgangsbeschränkungen, die unser Ministerpräsident Markus Söder verkündet hatte. Dem liegt eine Allgemeinverfügung der bayerischen Staatsregierung zugrund, die aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen wurde. Bei diesen Corona-Einschränkungen wurde festgelegt, dass Menschen das Haus verlassen dürfen, um spazieren zu gehen oder Sport zu machen. Allerdings zunächst nur alleine oder mit Menschen des eigenen Hausstandes – also Menschen, mit denen man zusammen wohnt.
Diese Vorgabe wurde nun gelockert. Ab dem 20. April darf man sich mit einer haushaltsfremden Person für Sport oder einen Spaziergang in der Öffentlichkeit treffen. Doch mit den Ausgangsbeschränkungen wurde festgelegt, dass man das Haus oder die eigene Wohnung nur mit einem triftigen Grund verlassen darf: Daran hat sich auch mit den neueren Lockerungen nichts geändert. Weiterhin bleibt der Mindestabstand von 1,50 Metern bestehen.
Es ist für mich zwar nachvollziehbar, dass die von Ihnen kritisierten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Ihre grundrechtlich geschützten Freiheiten verkürzen, weil jedes Verlassen der eigenen Wohnung Rechtfertigungsdruck auslöst und die persönliche soziale Interaktion mit Personen außerhalb des eigenen Hausstands stark eingeschränkt ist. Auch ist nicht zu verkennen, dass die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Grundrechte der Menschen, die sich in Bayern aufhalten, erheblich beschränken. Dies gilt in besonderem Maße für alleinstehende Personen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die von Ihnen kritisierten Regelungen von vornherein befristet sind und zahlreiche, nicht abschließend gefasste Ausnahmen auch vorsehen.
Dürften und würden Menschen ihre Wohnung auch ohne triftige Gründe wieder verlassen, so würde auch der unmittelbare Kontakt zwischen Menschen häufiger stattfinden. Damit würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung unserer gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen nach derzeitigen Erkenntnissen erheblich erhöhen.
So erscheint es mir in der Gesamtbetrachtung dieser Folgen, dass das Interesse an der von Ihnen angesprochenen Außerkraftsetzung dieser Regelung als nicht geboten, von der aktuellen Regelung zurückzutreten. Denn nur mit diesen Maßnahmen kann ein möglichst weitgehender Gesundheits- und Lebensschutz ermöglicht werden, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 GG verpflichtet ist. Zudem gibt es zahlreiche, nicht abschließend gefasste Ausnahmen von den aktuellenMaßnahmen, die Sie in Anspruch nehmen können.
Sehr geehrte Frau Fischer, seien Sie sich gewiss, wir werden weiterhin mit Hochdruck daran arbeiten, dass wir in kleinen Schritten das öffentliche Leben wieder beginnen, den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Freizügigkeit zu ermöglichen und die gestörten Wertschöpfungsketten wiederherstellen. Deshalb haben wir uns auch bereits dafür entscheiden, Korrekturen unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art. 3 Abs. 1 GG bei den aktuellen Maßnahmen beim Einzelhandel vorzunehmen. Die aktuellen Regelungen sind da, um das Entstehen neuer lnfektionsketten bestmöglich zu vermieden. Der Maßstab bleibt dabei, dass die Infektionsdynamik so moderat bleiben muss, dass unser Gesundheitswesen jedem Infizierten die bestmögliche Behandlung ermöglichen kann und die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe minimiert wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen verdeutlichen, warum die Maßnahmen aktuell so sind, wie sie sind.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und vor allem bleibende Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber