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Anja Weisgerber
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Frage von Daniel H. •

Frage an Anja Weisgerber von Daniel H. bezüglich Gesundheit

Hallo Frau Dr. Weißberger,

ich möchte von Ihnen wissen, warum die Therapieform mit den Namen: "Homo-Heilung" oder "Conversion Therapie", trotz scharfer Verurteilung der Bundesärztekammer und des 117. Ärztetages noch immer legal ist in Deutschland.
Ich bitte Sie sich darüber zu informieren und anschließend Position zu beziehen.
Wie Sie als Wissenschaftlerin sicher gelernt und angewendet haben ist das sogenannte Versuch-und-Irrtum-Modell. Wenn Ihnen nun ein Verfahren immer wieder Messergebnisse liefert, die darauf hindeuten, dass das Verfahren nicht korrekt ist, würden Sie den Verfahrensweg überdenken oder einen ganz anderen Weg einschlagen. So bitte ich Sie ebenfalls sinnlosen Therapieschrott, wenn es Ihnen auch so erscheint zu verbieten.

Aber uneigeschränkt, zu welchem Ergebnis Sie in Ihren Forschungen zu dem Thema auch kommen mögen, lassen Sie es mich wissen. In diesem Sinn wünsche ich Ihnen einen angenehm temperierten Hochsommer.

Mit freundlichen Grüßen,

D. H., Vater, Logiker, Mensch

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Sehr geehrter Herr Hettrich,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich gern Bezug nehme.

Die unionsgeführte Bundesregierung verurteilt jede Form von Homo- und Transphobie und vertritt gemeinschaftlich mit dem Weltärztebund sowie der Bundesärztekammer die Auffassung, dass Homosexualität keine Krankheit darstellt und demnach nur folgerichtig auch keinerlei Behandlung bedarf. Der Weltärztebund stellt in seiner Entschließung bereits von 2013 deutlich fest, dass es unethisch für Ärzte sei, sich an sog. Konversions- oder Reparationstherapien zur Behandlung von Homosexualität zu beteiligen. Sowohl Ärzte als auch Psychotherapeuten sind gegenüber ihren Patienten qua Gesetz dazu verpflichtet, eine Behandlungsmaßnahme, die den fachlichen Standards entspricht, zu erbringen. Wenn jedoch geeignete Therapiemaßnahmen angeboten werden, die betroffene Menschen schädigen, sind gegebenenfalls entweder die Ärztekammern oder Approbationsbehörden gefordert, berufsrechtliche Schritte einzuleiten oder die Justiz muss eingeschaltet werden.

Es ist der Regierung ein wichtiges Anliegen, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Dazu unterstützt der Bund durch ihre enge Zusammenarbeit mit den Ländern u.a. wissenschaftliche Einrichtungen oder NGO’s, die sich für die gesellschaftliche Akzeptanz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen maßgeblich einsetzen. Wir sehen in der Aufklärung einen ursachenadäquaten Lösungsansatz zur Bekämpfung: Wenn sich Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität gesellschaftlich gleichgestellt fühlen, wird es für diese Menschen in Zukunft keinen Anlass mehr geben, solche Praktiken in Anspruch zu nehmen.

2013 ist zudem ein Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten in Kraft getreten, in welchem die Rechte von Patienten erstmalig in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt wurden. So wurde das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigener Vertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich verankert. Dazu gehört, dass Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufgeklärt werden müssen. Darunter fallen insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken einer medizinischen Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Wird eine Aufklärung des Arztes nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder gar ausgelassen, wird die Einwilligung des Patienten zum einen unwirksam und zum anderen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Sehr geehrter Herr Hettrich, ich hoffe, meine Antwort ist hilfreich für Sie. Gern stehe ich Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber

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