Frage an Anja Weisgerber von Heribert H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Dr. Anja Weisgerber,
halten Sie das Reinheitsgebot heute noch für Sinnvoll? Das Reinheitsgebot ist aufgrund der Großbrauereien bereits verwässert (siehe: https://youtu.be/a998jInVAZQ) oder Ablehnung der Unesco zum Reinheitsgebot. Sollte nicht das Reinheitsgebot wieder in seiner Usprungsform eingesetzt werde oder komplett abeschafft werden?
Freundliche Grüße
H. H.
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Reinheitsgebot. Gerne antworte ich Ihnen auf Ihre Frage.
Im letzten Jahr wurde das 500. Jubiläum des Reinheitsgebots gefeiert. Danach darf nach deutschem Reinheitsgebot gebrautes Bier nur die Zutaten Wasser, Hopfen, Gerstenmalz und Hefe enthalten. Das Reinheitsgebot ist damit Verbraucherschutz und Tradition zugleich.
Nach deutschem Reinheitsgebot gebrautes Bier ist sogar als traditionelles Erzeugnis über die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe geschützt. Die EU-Mitgliedstaaten haben mit dieser Verordnung die Möglichkeit, die Zusatzstoffe drastisch einzuschränken. Deutschland hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und lässt außer Kohlensäure und Stickstoff keinen anderen Zusätze zu.
Die in dem von Ihnen genannten Medienbericht dargelegten Praktiken der Großindustrie, zum Beispiel Hopfen durch Hopfenextrakt zu ersetzen, waren von den Vätern des Reinheitsgebots sicherlich nicht angedacht. Ich werde diesen Punkt mitnehmen und mit meinen Kollegen aus dem zuständigen Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft besprechen.
Zusammenfassend bin ich der Ansicht, dass am deutschen Reinheitsgebot als Symbol unserer Tradition und Kultur festgehalten werden soll.
Ich hoffe, dass diese Informationen auf Ihr Interesse stoßen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber