Frage an Anja Weisgerber von Jennifer H. bezüglich Jugend
Die Kindertagespflege ist, mit ca. 150.000 Betreuungsplätzen, ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung in Deutschland. Fast 45.000 Kindertagespflegepersonen ermöglichen diese Art der Betreuung und retten derzeit so manche Kommune vor einer Klagewelle.
Laut aktueller Studien steigt die Qualifikation der Kindertagespflegepersonen stetig und die Anzahl der betreuten Kinder nimmt zu, was darauf schließen lässt, dass die Kindertagespflegepersonen diesen Beruf hauptberuflich ausüben und auch davon leben wollen.
Im SGB VIII § 23 steht leider immer noch, dass eine Kindertagespflegeperson eine Anerkennung für ihre Förderleistung bekommen muss, was von unterschiedlichen Gerichten so ausgelegt wird, dass gar keine richtige Bezahlung nötig ist. So ist es 2017 in Deutschland möglich, dass selbstständige Kindertagespflegepersonen oft 50 Stunden pro Woche arbeiten und Betreuungsplätze für Kinder bieten, sie aber vom Jugendhilfeträger nicht ausreichend bezahlt werden. Ein Leben vom Beruf der Tagesmutter oder dem Tagesvater ist vielerorts nicht möglich.
Wie wollen Sie die Kinderbetreuung, insbesondere die Kindertagespflege fördern?
Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit für Eltern (§ 5 Abs. 1 SGB VIII) zwischen den Angeboten von Kita und Kindertagespflege gestärkt werden, insbesondere für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?
Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sog. „Anerkennung der Förderungsleistung“, also die Vergütung der Kindertagespflegepersonen, bundesweit so anzuheben, dass sie leistungsgerecht und auskömmlich ist?
Was sagen Sie zum Modell der leistungsgerechten Bezahlung vom Bundesverband für Kindertagespflege? Ist das eine Möglichkeit die Kindertagespflegepersonen fair zu bezahlen? Ist dies in der Praxis umsetzbar und vor allem bezahlbar? https://www.bvktp.de/files/bvktp-broschu__re_modell_zur_vergu__tung.pdf
Viele Grüße aus Gerbrunn!
Liebe Frau H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Wir stehen ja bereits seit längerem in regelmäßigem Austausch - sowohl per Email als auch persönlich. Deshalb war ich schon etwas verwundert, dass Sie sich über Abgeordnetenwatch und nicht persönlich an mich wenden. Erst kürzlich hatten Sie und Ihre Kolleginnen die Gelegenheit, Ihre Anliegen beim Bezirksvorstand der Frauen-Union der CSU in Würzburg vorzubringen. Auf Grundlage der Diskussion in der Sitzung erarbeiten wir gerade - wie angekündigt - einen Antrag für die Frauen-Union, um das Thema innerhalb der CSU auf die Agenda zu setzen. Wenn der Antrag abgestimmt ist, leite ich Ihnen diesen gerne zu und halte Sie über die weiteren Beratungen auf dem Laufenden.
Für Kinder von Eltern, die auf eine Erwerbstätigkeit nicht verzichten wollen oder können, ist die Kindertagespflege neben der institutionalisierten Betreuungsformen wie Krippen und altersgeöffneten Kindergärten, insbesondere für unter Dreijährige, heute in meinen Augen eine unverzichtbare Ergänzung des Betreuungsangebots. Die Vorteile der Kindertagespflege liegen insbesondere in der Familiennähe, der intensiven und individuellen Betreuung durch eine feste Bezugsperson und in flexiblen Betreuungszeiten. Es ist und bleibt daher ein wichtiges Ziel von Bund und Ländern, die Kindertagespflege weiter aufzuwerten. Dieses Ziel wird auch im Rahmen des Bund-Länder-Qualitätsentwicklungsprozesses weiterverfolgt. Bund und Länder haben am 15. November 2016 einen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Damit starten Bund und Länder eine gemeinsame Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung.
Der Gesetzgeber hat in § 23 Abs. 2a Satz 2 SGB VIII im Rahmen des KiFöG geregelt, dass die Förderungsleistung der Kindertagespflegepersonen leistungsgerecht auszugestalten ist. Für den Bund ist es jedoch aufgrund der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Kinderbetreuung nur schwerlich möglich, eine bundesweit geltende leistungsgerechte Anerkennung konkret zu definieren. Vielmehr liegt die Vergütung in der Zuständigkeit der Kommunen. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rechtsfragen in der Kindertagespflege wurde ausführlich erörtert und grundsätzlich befürwortet, den Begriff „Anerkennungsbetrag“ gegen den Begriff „Vergütung“ im SGB VIII auszutauschen. Dieses Anliegen sollte daher meines Erachtens weiterverfolgt werden, wobei einer Entscheidung eine gründliche Prüfung der rechtlichen Konsequenzen für vorausgehen sollte. Diesen Punkt werden wir unter anderem auch in unserem Antrag aufgreifen.
Liebe Frau H., ich hoffe meine Ausführungen sind informativ für Sie und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber