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Anja Weisgerber
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Frage von Julian W. •

Frage an Anja Weisgerber von Julian W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Weisgerber,

am 9. Oktober 2014 stehen die zweite und dritte Lesung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf der Tagesordnung im Bundestag. Anstatt die Biospritquoten zu senken, so wie es die EU gerade verhandelt, plant die Bundesregierung, den Anteil vom Biosprit an den Zapfsäulen ab 2015 zu erhöhen. Das Gesetz bedeutet 500.000 Tonnen mehr Biosprit pro Jahr.

Die Initiative widerspricht meiner Meinung nach jeglicher Vernunft. Seit einigen Jahren ist klar, dass Biosprit der Umwelt und dem Klima mehr schadet als nützt. Zudem halte ich es für unvertretbar, aus Nahrungsmitteln Kraftstoffe herzustellen und die Acker- und Weideflächen mit Energiepflanzen zu belegen.

Besonders nach dem ich das ganze Ausmaß der Zerstörung das wir hier mit befeuern (im wahrsten Sinne des Wortes!) in den letzten Jahren auf Reisen in Ecuador, Malaysia (Borneo), Indonesien, oder Guatemala live erlebt habe. Riesige Brandrodung - und Palmöl Plantagen soweit das Auge reicht. Bzw. stundenlange Fahrt durch die Plantagen bevor ein schmaler geschützter Streifen erreicht wird in dem z.B. die letzten Orang Utans ums überleben kämpfen.

Deshalb interessiert mich wie Sie zu dieser Gesetzesvorlage und allgemein zur gesetzlich vorgeschriebenen Biospritbeimischung stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Julian Wiesner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wiesner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes. Sehr gerne antworte ich Ihnen darauf.

Laut einer EU-Vorgabe muss die im Verkehrssektor eingesetzte Energie bis zum Jahr 2020 zu mindestens 10 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen. Seit dem Jahr 2007 werden Biokraftstoffe in Deutschland über eine Biokraftstoffquote gefördert. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, verpflichtet sind, eine bestimmte Quote in Form von Biokraftstoffen abzusetzen. Derzeit orientiert sich die Quote am Energiegehalt des Kraftstoffes. Der Deutsche Bundestag hat jedoch 2009 beschlossen, diese Quote auf eine Treibhausgasquote umzustellen, um die Klimabilanz der Biokraftstoffe zu verbessern. Damit kommt der Deutsche Bundestag den Vorgaben der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie nach.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Quote in den Jahren 2015 und 2016 gegenüber dem geltenden Recht leicht angehoben und im Gegenzug ab dem Jahr 2017 wieder abgesenkt wird. Die im Kern beteiligten Ministerien - das Landwirtschafts- und das Umweltministerium - gehen davon aus, dass es durch diese Umstellung - je nach Kraftstoffart - maximal zu einem leichten Anstieg der Biokraftstoffeinspeisung kommen kann. Zudem entsprechen diese Quoten den EU-rechtlichen Vorgaben der Kraftstoffqualitätsrichtlinie.

Ferner arbeitet die EU-Kommission gerade an Vorschriften zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen, wie etwa Wasserstoff oder Power-To-Gas, auf die Kraftstoffquote. Dies wird von der Bundesregierung begrüßt.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Anja Weisgerber

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