Frage an Anja Weisgerber von Reinhold B. bezüglich Verbraucherschutz
Wenn Versicherungen gerade die größten Risiken, die Individuen kaum tragen können, etwa über eine Haftungsgrenze ausschließen, widerspricht das fairer Lastenverteilung,
Zumal eine gesetzliche KFZ-Haftpflichtversicherung sollte EU-weit keine Grenze nach oben haben dürfen; denn Rückversicherungen erleichtern die Kalkulation eines insgesamt ohnehin dem Versicherungsunternehmen zumutbaren Risikos.
Die Abwälzung ausgerechnet größter schicksalhafter Einzelfallrisiken auf Versicherungsnehmer (und evtl. dritte Geschädigte) ist unsozial, wirtschaftlich unnötig und gesetzlich regelbar.
Was werden Sie tun?
Sehr geehrter Herr Breuer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne - nun als Mitglied des Deutschen Bundestages - beantworte. Ihre Anfrage hat mich zuerst leider nicht erreicht, da die Mailadresse zur Weiterleitung europapolitischer Anfragen nicht mehr aktiv ist. Ich bitte Sie daher, meine späte Antwort zu entschuldigen.
Es gibt eine europäische Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (Richtlinie 2009/103/EG), die im Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Diese Richtlinie legt europaweit Mindestdeckungssummern für KfZ-Haftpflichtversicherungen fest. Für Personenschäden wird ein Mindestdeckungsbetrag von 1.000.000 EUR je Unfallopfer oder von 5.000.000 EUR je Schadensfall, ungeachtet der Anzahl der Geschädigten festgelegt; für Sachschäden - ungeachtet der Anzahl der Geschädigten - 1.000.000 EUR je Schadensfall.
Den einzelnen Mitgliedstaaten steht es offen, die Deckungssumme oberhalb dieser Schwelle festzulegen oder sogar eine unbegrenzte Deckungssumme festzulegen. Die Regelung mit einer europäisch festgesetzten Mindestdeckungssumme, die von den Mitgliedstaaten nicht unterschritten werden darf ist sinnvoll, da die Lebenshaltungskosten in den 28 EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind. Auch werden die Beträge indexiert, also an den Verbraucherpreis angepasst.
Was die Situation in Deutschland angeht, so liegt die im Versicherungsvertrag festgelegte Deckungssumme in der Regel über der gesetzlich in der EU-Richtlinie festgesetzten Deckungssumme.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber