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Anja Weisgerber
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Frage von Johanna S. •

Frage an Anja Weisgerber von Johanna S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

schon oft habe ich mich gefragt, warum in der EU die Verfütterung von Speiseresten an Schweine verboten wurde.
Wie ich unter anderem der Internetseite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalens (www.landwirtschaftskammer.de) entnehmen konnte, seien "erhitzte Speisereste aus Großküchen (...) nämlich ein beliebtes da hochwertiges, preisgünstiges, hygienisch problemloses Schweinefutter" und dies somit eine "politische, aus fachlicher Sicht unsinnige Regelung".
Aus welchen Gründen wurde diese EU-Verordung beschlossen und was halten Sie von ihr? Ist es unwahrscheinlich, dass dieses Verbot wieder rückgängig gemacht werden wird?

Mit freundlichen Grüßen
Johanna Sommermann

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Sommermann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworte.

Im Zuge der BSE-Krise wurde im Oktober 2002 eine EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte verabschiedet, die zum 1. Mai 2003 in Kraft getreten ist.

Tierische Nebenprodukte stellen ein Risiko für Tier und Mensch dar, da durch sie nicht nur Krankheiten wie BSE, sondern auch Tierseuchen oder Dioxine verbreitet werden können.

In der Tat verbietet die Verordnung eine Verwendung von Küchen- und Speiseabfällen als Tiernahrung. Nach Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche sowie der Schweinepest einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, die Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen sowie gebrauchtem Speiseöl aus Restaurants an Tiere zu verbieten, da die Rückverfolgbarkeit dieser Materialien nicht gewährleistet werden kann. Als Folge dessen, kann die Quelle der Seuche nicht identifiziert und bekämpft werden.

Die Verordnung aus dem Jahr 2003 ist 2009 überarbeitet worden und am 4. März 2011 in Kraft getreten. Aufgrund des Risikos für Mensch und Tier wurden die Bestimmungen zur Verwendung von Speiseresten beibehalten. Es ist mir nicht bekannt, dass die Verordnung über tierische Nebenprodukte in der nahen Zukunft einer erneuten Überarbeitung unterzogen wird.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Anja Weisgerber

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