Frage an Anja Weisgerber von Christoph S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Weisgerber,
in den letzen Tagen hat der EU-Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz Richtlinien für Konzessionen verabschiedet. SIe betreffen auch die Liberalisierung bei der Wasserversorgung. Der Stadt München wurde bereits das Recht genommen, die Wasserversorgung ihren Stadtwerken- in der jetzigen Organisationsform-, auch nach 2020 ohne Ausschreibung zu übergeben. Im Mai wird im EP abgestimmt.
Den Verbraucherschutz kann ich in der Fassung nicht erkennen.
Eine Ausschreibung der Wasserversorgung auf dem EU-Binnenmarkt würde zu Verträgen führen, die Gemeinden mit dem billigsten Wettbewerber abschließen müssten. Dieser hätte dann gleichzeitig noch die Absicht Gewin zu erzielen. Während der Laufzeit der Verträge sehe ich die Möglichkeit des Verbrauchers, die Voränge bei seiner Wasserversorgung zu kontrollieren und Einfluss zu nehmen als äußerst gering. Wenn die Entscheidungen bei einer gemeindlchen Wasserversorgung im Gemeinderat fallen ist eine Mitsprache möglich.
Beim Produkt Leitungswasser kann ein echter Wettbewerb für Kunden mit ständiger Wahlfreiheit des Produktes sowieso nicht entstehen. Sie ist auch nicht nötig.
Darum bin ich strikt gegen eine Liberalisierung der Wasserversorgug. Vielmehr muss die Wasserversorgung in öffentlicher Hand bleiben. In Bayern sind wir damit bisher sehr gut gefahren.
Bitte stimmen Sie im Mai im Sinne der Bürger ab.
Mit freundlichen Grüßen
Schröder
Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Auch wir CSU-Europaabgeordnete sind entschieden gegen eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung. Wir haben uns von Anfang an mit Nachdruck gegen die Konzessionsrichtlinie eingesetzt, weil die Wasserversorgung besser auf der lokalen als auf der europäischen Ebene geregelt wird.
Im Gesetzgebungsverfahren haben wir mehrere Änderungsanträge eingebracht, die dazu beitragen, die bewährten Strukturen öffentlicher Leistungen in Deutschland zu bewahren. Im Rahmen der Daseinsvorsorge bieten die kommunalen Versorger Leistungen auf hohem Niveau. Der im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohe Qualitätsstandard unseres Trinkwassers belegt dies eindrucksvoll. Wir sind daher der Auffassung, dass an der kommunalen Selbstverwaltung gerade in einem so elementaren Bereich wie der Trinkwasserversorgung nicht gerüttelt werden darf.
In der Abstimmung im Binnenmarktausschuss vergangene Woche ist unser Antrag auf Ablehnung der Konzessionsrichtlinie aufgrund der Mehrheitsverhältnisse leider nicht angenommen worden. In einem zweiten Schritt haben wir uns für eine Ausnahme des Wasserbereichs vom Anwendungsbereich der Richtlinie eingesetzt. Auch hier konnten wir vor allem wegen der Abgeordneten aus Frankreich und Italien keine Mehrheit erzielen. Gemeinsam mit meinen Kollegen der CSU-Gruppe werde ich mich dennoch auch weiterhin mit vollem Engagement für eine vollständige Bereichsausnahme einsetzen.
Trotzdem haben wir für Bayern bereits nach der Ausschussabstimmung einiges erreicht: Kommunale Eigenbetriebe sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen und müssen nicht europaweit ausschreiben. Gleiches gilt für Zweckverbände, die die Wasserversorgung für ihre Mitglieder übernehmen. In Bayern ist die Wasserversorgung sehr kleinteilig organisiert und wird häufig in diesen Formen von den Kommunen erbracht.
Bei Stadtwerken, die neben Wasser auch Strom und Gas liefern, kann durch eine Abspaltung der Wassersparte von den Energiesparten eine europaweite Ausschreibungspflicht verhindert werden.
Im Ergebnis kann die Wasserversorgung damit auch weiterhin in kommunaler Hand bleiben, es kommt also nicht zu einer Zwangsprivatisierung des Wassers.
Im Übrigen sind auch die für Bayern sehr wichtigen Rettungsdienste von der Richtlinie ausgenommen, dafür haben wir uns erfolgreich eingesetzt.
Seien Sie versichert, dass wir auch weiterhin für den Erhalt der bisherigen Struktur und eine vollständige Ausnahme des Wasserbereichs kämpfen werden. Sollte die Ausnahme nicht kommen, werde ich gegen die Richtlinie stimmen.
Wir brauchen aber dringend auch die Unterstützung der Bundesregierung in den Verhandlungen mit den anderen Mitgliedstaaten. Die kommunale Selbstverwaltung darf nicht durch zu enge Vorgaben der Konzessionsrichtlinie beschnitten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber