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Anja Weisgerber
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Frage von Barbara S. •

Frage an Anja Weisgerber von Barbara S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

wie beurteilen Sie den Vorschlag der EU-Kommission, das Verbot der Fütterung von Tiermehl wieder zu lockern?

Mit freundlichem Gruß
B.Schmidt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte(r) Frau / Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage über die Seite Abgeordnetenwatch.

Für mich ist von oberster Priorität, dass im Verlauf der kompletten Nahrungskette sichergestellt wird, dass keinesfalls ein Risiko einer Gesundheitsschädigung für Menschen und Tiere besteht.

Die Europäische Kommission hat in ihrem Strategiepapier "Zweiter Fahrplan für die TSE Bekämpfung" (so genannte "Roadmap 2") vom Juli 2010 ebenfalls betont, dass bei jeglicher Änderung an bestehenden TSE Bekämpfungsvorschriften das hohe Niveau des Gesundheitsschutzes für Mensch und Tier sowie der hohe Standard für die Lebensmittelsicherheit in jedem Falle erhalten bleiben müssen.

Derzeit sind nach meinem Kenntnisstand auf EU Ebene aber keine konkreten Vorschläge zur Änderung von Gesetzen im Hinblick auf die Lockerung des Verfütterungsverbotes von Tiermehl bekannt. Die Europäische Kommission hat allerdings die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit gebeten, eine wissenschaftliche Neubewertung des TSE-Risikos im Hinblick auf Tiermehl bis Ende des Jahres zu erstellen.

Grundvoraussetzung für jegliche Änderung am Verfütterungsverbot von Tiermehl ist die Entwicklung einer sicheren Methode, mit welcher zweifelsfrei festgestellt werden kann, von welcher Tierart das Tiermehl stammt. Nur so kann gewährleistet werden, dass Tiermehl keine Bestandteile von Wiederkäuern enthält. Eine solche Methode existiert meines Wissens bislang nicht.

Weiter ist die lückenlose Rückverfolgbarkeit der verwendeten Rohstoffe Grundvoraussetzungen, um eine Lockerung des Verbotes zu überdenken. Es muss sichergestellt sein, dass das Kannibalismus-Verbot (Verbot der Verfütterung von Tiermehl aus den Schlachtabfällen einer Tierart an dieselbe Art) befolgt wird und dies auch überprüft werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Weisgerber

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