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Anja Troff-Schaffarzyk
SPD
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Frage von Paul H. •

Wie lässt sich die Sicherheit im ÖV erhöhen?

Sehr geehrte Frau Troff-Schaffarzyk,

in den Nachricht habe ich vernommen, dass demnächst sogar auch die Mitnahme von Taschenmessern im ÖV aufgrund verschiedener Vorfälle zur Sicherheit der Fahrgäste verboten werden soll. Wie soll das kontrolliert werden? Polizei und Sicherheitsdienste sind bereits am Limit. Eine Massnahme macht nur generell Sinn, wenn man dazu auch die Instrumente dazu hat. Da ich beruflich viel im Ausland unterwegs bin, fällt mir dort besonders oft auf, dass man ohne Ticket keine Zugangsberechtigung zum Bahnsteig hat. Somit lässt sich in meinen Augen - zumindest auf den Bahnsteigen die Sicherheit erhöhen. Die Kosten für entsprechende Zugangstore, Schleusen, etc. sollte die Sicherheit der Fahrgäste wert sein, oder? Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich bei Ihnen im Voraus sehr.

Freundliche Grüsse

P. H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage nach der Idee eines Messermitnahmeverbots im öffentlichen Nahverkehr.

Sie sagen in Ihrer Frage, dass uns die Sicherheit der Fahrgäste etwas wert sein sollte, in diesem Fall konkret die Kosten für Schleusen und Sicherheitstore auf dem Bahnsteig. Damit werfen Sie eine wichtige Frage auf, nämlich den Wert von Sicherheit. Auch ich verstehe es als Teil meiner Rolle als Abgeordnete, die Sicherheit der Menschen in diesem Land durch gute politische Rahmenbedingungen zu gewährleisten.

Bei der Frage nach mehr Sicherheit kann es jedoch nicht nur um finanzielle Kosten gehen. Wir haben im Hinblick auf das Gewährleisten von Sicherheit stets auch im Blick zu behalten, inwiefern wir Freiheiten einschränken, die wir uns teilweise lange erkämpfen mussten und die unser Zusammenleben ausmachen. Einem Aktionismus, der zur Schaffung zusätzlicher Barrieren und Sicherheitsschleusen führt, stehe ich daher zunächst skeptisch gegenüber, zumal diese im Fall von Bahnsteigen zwar den Zugang ohne Ticket verhindern, jedoch im Hinblick auf die Mitnahme von Waffen ebenfalls wenig bis keine Wirkung haben. Ich möchte daher lieber dort ansetzen, wo wir möglichst präzise definieren, was eine Waffe ist bzw. sein kann, und dass wir die Mitnahme dieser Gegenstände an belebte Orte entsprechend sanktionieren.

Im Bundesrecht ist der Erlass von Waffenverbotszonen in § 42 des Waffengesetzes geregelt. Zuständig für den Erlass dieser Zonen sind die Landesregierungen. Seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2020 können öffentliche und besonders frequentierte Plätze zu Verbotszonen erklärt werden, ohne vorher als kriminell gelten zu müssen. Die Behörden können ein verschärftes Messerverbot aussprechen: Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge, die über vier Zentimeter lang ist, dürfen dann nicht mehr getragen werden.

Die Länder können Waffen- und Messerverbotszonen an belebten öffentlichen Orten und in Bildungseinrichtungen einrichten, wo das Mitführen von Waffen und gefährlichen Messern verboten werden kann (z.B. Fußgängerzonen, Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs).

Wie Sie in Ihrer Frage richtig schreiben, stehen derzeit Ideen im Raum, das Führen von Messern im öffentlichen Raum zusätzlich einzuschränken oder für die Mitnahme von bereits unter das Waffengesetz fallende Messer höhere Strafen anzusetzen. Ich gebe Ihnen Recht, dass Verbote auch kontrollierbar sein müssen. Diese Diskussionen werden wir in Politik und Gesellschaft fortführen. Ich bin zuversichtlich, dass wir hierbei zu Lösungen finden werden, die sowohl unsere Sicherheit als auch unsere Freiheit gewährleisten können.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Troff-Schaffarzyk

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