Frage an Anja Piel von Heinz Z. bezüglich Familie
Bezüglich Mietpreise !
Liebe Anja:
Es ist wenig verwunderlich, dass Mietpreise steigen bzw. steigen können, wenn solche Gesetzesblüten existieren wie Par. 573 Abs.2 Nr.3 BGB: "...Kündigung des Vermieters weil er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde...".
Gibt es einen Grund dafür, dass ein Investor per Gesetz zu Lasten des Verbrauchers derartig geschützt wird?
Wie kann eine sogenannte Markwirtschaft funktionieren, wenn Unternehmer/Investoren einen derartigen Schutz genießen. Da gibt's ja gar kein marktwirtschaftliches Regulativ oder 'die berühmte unsichtbare Hand' mehr.
Ich bin deswegen eigentlich auch gar nicht verwundert, ehrlich gesagt. Verwundert bin ich nur das scheinbar niemandem sonst sowas auffällt; und auch wohl darüber, dass 'Mutti' dies übersehen hat - sie propagiert doch immer die marktkonforme Demokratie.
Mein Vorschlag wäre:
a) man sollte mal den deutschen Gesetzesdschungel durchforsten und aufräumen - solche Gesetze wie oben liquidieren.
b) sich mal schlau machen, warum andere Länder (nicht Städte wie London - da gibt es noch ganz andere Ursachen!!) das Problem der hohen Mieten in geringerem Umfang haben als Deutschland. zBsp. Skandinavien, Nederlande.
Wenn wir schon wissen, dass ein System dysfunctional ist (wie zBsp. Mietpreiskontrolle in Deutschland, siehe hierzu auch die Armutsproblematik), dann brauchen wir nicht unbedingt auch noch in die Werkzeugkiste der deutschen Traditionslösungen (zBsp. steuerlich geförderter sozialer Wohnungsbau) zu greifen, sondern sollten nach anderen Lösungen Ausschau halten. Lösungen die es anderswo vielleicht schon gibt!
Liebe Grüße
Heinz
Bündnis 90 / Grüne - KV Braunschweig
Lieber Heinz,
vielen Dank für deine Mail. Paragraf 573 BGB liest sich zwar auf den ersten Blick so, als könnten Wohnungseigentümer*innen Mietverträge kündigen, um bspw. eine höhere Miete zu erzielen. Das ist aber explizit nicht der Fall, wie aus dem weiteren Wortlaut des Gesetzes auch hervorgeht. Eigentümer*innen müssen zudem nachweisen, dass ihnen durch die Fortführung des Mietverhältnisses erhebliche Nachteile entstehen, wobei der Verlust potenziell möglicher Mieteinnahmen kein Nachteil im Sinne des Gesetzes ist. Insofern ist diese Regelung eher unproblematisch und schützt die Interessen von Mieter*innen m.E. ausreichend. Aber im Grundsatz gebe ich dir natürlich recht, dass viele Regelungen aus dem Miet- und Eigentumsrecht zu einseitig die Interessen vor allem großer Wohnungsbauunternehmen und von Investor*innen bedienen (z.B. die Mietpreisbremse oder die Grunderwerbssteuer). Unsere Bundestagsfraktion hat jüngst einen 10-Punkte-Plan für einen besseren Mieter*innenschutz vorgelegt (siehe Anlage), der unter anderem auch das Thema Mietpreisbremse aufgreift. Wir hier in Niedersachsen haben kürzlich einen Entwurf für ein Wohnraumschutzgesetz vorgelegt, mit bspw. die Zweckentfremdung von Wohnraum (z.B. als Ferienwohnung) unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden und unwürdige Wohnverhältnisse, wie wir sie z.B. aus dem Wollepark in Delmenhorst kennen, unterbunden werden sollen. Das alles sind wichtige Schritte, um gesunden und bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Wir müssen jedoch auch zusätzlichen Wohnraum vor allem für Menschen mit geringem Einkommen schaffen. Auch wir wünschen uns natürlich nachhaltige Lösungen, wie z.B eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ist jedoch der öffentlich geförderte Wohnungsbau das Mittel der Wahl.
Sei jedenfalls versichert, dass wir intensiv an dem Thema Wohnungsbau arbeiten und uns dabei auch immer wieder von guten Beispielen inspirieren lassen.
Herzliche Grüße
Anja