Frage an Anja Hajduk von Holger W. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht
Thema: Binationale Partnerschaften mit Bezug zu Drittländern.
Wie stehen Sie zum Nachweis von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug?
Wie stehen Sie zur (vom Bundestag selbst so bezeichneten) Inländerdiskriminierung beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern?
Mit Inländerdiskriminierung ist gemeint, dass Ehepartner von deutschen Staatsbürgern gegenüber Ehepartnern von Unionsbürgern (Staatsbürger anderer EU-Länder die in Deutschland leben) benachteiligt werden.
Die Benachteiligung äußert sich dadurch, dass Ehepartner von Unionsbürgern keinen Sprachnachweis deutscher Sprachkenntnisse benötigen. Wohingegen Ehepartner von deutschen Staatsbürgern die Einreise bzw. Visaerteilung, ohne einen solchen Sprachnachweis, verweigert wird.
Beabsichtigen Sie diese offensichtlichen Missstände zu beseitigen?
Wenn nein, warum halten Sie diese Form der (mittelbaren) Diskriminierung (der eigenen Staatsbürger) für sachlich gerechtfertigt?
Warum hat sich Ihre Partei beim letzten Gesetzgebungsverfahren zum FreizügG/EU (Inkrafttreten der letzten Änderung: 24. November 2020) nicht dafür eingesetzt, deutsche Staatsbürger mit Unionsbürgern gleichzustellen, um die vorgenannte Inländerdiskriminierung zu beenden?