Frage von Thomas J. • 16.04.2021
Frage an Anita Schäfer von Thomas J. bezüglich Recht
m vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird auf Beschluss von Bundestag/Bundesrat die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Meine Frau und ich waren uns bisher seit den 1970iger Jahren unserer Wohnung sicher, da unverletzlich.
Was kann ein solcher Beschluss von Bundestag und Bundesrat für uns zukünftig bedeuten?
Haben Sie vielen Dank für Ihre Mühe und Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
Elsbeth und Thomas Jutzy
Antwort ausstehend von Anita Schäfer CDU