Frage an Anita Schäfer von Hans S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Schäfer!
gerne möchte ich Ihnen folgende Frage zur Bestechlichkeit von Abgeordneten eine Frage stellen,obwohl Sie wiederholt den Bürgern die kalte Schulter zeigen! zur Frage an Sie:
Sind Sie ohne Abstriche für ein Gesetz zur Bekämpfung gegen Bestechlichkeit von Politikern ,wie es das Europäische Parlament gefordert hat? und würden Sie diesem zustimmen?
Sehr geehrter Herr Schäfer,
die Union setzt sich uneingeschränkt gegen Korruption und Bestechung im privatwirtschaftlichen wie im öffentlichen Bereich ein. Zu der bisher nicht erfolgten Umsetzung der UN-Konvention ist darauf hinzuweisen, dass in Deutschland der Kauf und Verkauf der Stimme eines Abgeordneten für eine Wahl oder Abstimmung bereits seit 1994 nach § 108e StGB strafbar ist.
Die Ratifizierung des UN-Übereinkommens ist aus Sicht der deutschen Rechtsordnung allerdings problematisch. Die Konvention verlangt eine Verschärfung des geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und setzt dabei gewählte Abgeordnete mit weisungsgebundenen Beamten gleich. Deren Tätigkeiten unterscheiden sich aber grundlegend, so dass die Bestimmungen zur Beamten- und Richterbestechung nicht einfach auf die Träger eines freien Mandats übertragen werden können. Gerade wegen des von unserer Verfassung gewollten Freiraums für die politische Willensbildung ist es jedoch sehr schwierig, einen Straftatbestand zu formulieren, der über den geltenden § 108e StGB hinaus die Abgeordnetenbestechung zuverlässig auf tatsächlich strafwürdiges Verhalten begrenzt. Bisher vorgelegte Regelungsvorschläge sind als nicht tragfähig kritisiert worden, auch weil sie dieses Problem nicht lösen konnten. Die Union wird deshalb weiterhin nach einem Weg suchen, die UN-Konvention verfassungsgemäß umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Anita Schäfer, MdB