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Frage von Matthias W. •

Frage an Anita Schäfer von Matthias W. bezüglich Gesundheit

Wie sinnvoll ist der Alkoholverkauf an Tankstellen- vor allem in der Nacht?
Gibt es Überlegungen für ein deutschlandweit einheitliches Verbot?

M.f.G. M. Wolf

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Sehr geehrter Herr Wolf,

vielen Dank für Ihre Frage nach einem bundesweiten Verbot des Alkoholverkaufs an Tankstellen. Derzeit wird zwar auf Bundesebene keine diesbezügliche Initiative vorbereitet. Vor dem Hintergrund der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes steht aber gerade der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter ganz strenger Beobachtung.

Die Diskussionen in den Ländern, insbesondere durch die in Baden-Württemberg geplante Initiative für ein nächtliches Verkaufsverbot, werden auch hier in Berlin aufmerksam verfolgt. Da die Umsetzung eines solchen Vorhabens aber im Rah­men des Ladenschlussgesetzes zu gestalten wäre, fällt die Zuständigkeit hierfür den Ländern zu. Allerdings gehen hier wie dort die Meinungen und Auffassun­gen dazu auseinander.

Der besorgniserregenden Entwicklung des Alkoholkonsums von Kindern und Jugendlichen darf sicherlich keinesfalls tatenlos zugesehen werden. Hier ist viel­mehr ein konsequentes Handeln gefordert. Die Frage stellt sich jedoch, wie dies am zweckmäßigsten zu erfolgen hat, denn Ziel bei all diesen Überlegungen muss es sein, den Alkoholkonsum bei Jugendlichen einzuschränken. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Abgabe von Alkohol an Jugendliche schon heute streng reglementiert bzw. verboten ist. Wenn man unterstellt, dass die Exzesse alkoholisierter Jugendliche mit Verkaufsverboten zu erreichen seien, dann dürften diese vor dem Hintergrund der bestehenden Verkaufsverbote eigentlich derzeit schon nicht möglich sein.

Hier setzt auch die Kritik an der vorgesehen Regelung an. Denn bei einer Modifi­zierung des jetzt schon vorhandenen Verbots werden sicherlich Ausweichreakti­onen zu erwarten sein. Die Jugendlichen werden dann versuchen den Alkohol früher oder an anderen Orten, etwa in Discountern, zu erwerben. Sinnvoller erscheint mir eine strengere Handhabung und Durchführung des derzeit schon geltenden Verkaufsverbots an Jugendliche.

Die prinzipielle Sinnhaftigkeit des Verkaufs von Alkohol an Tankstellen sollte m.E. nicht vor dem Hintergrund der verbotswidrigen Abgabe von Alkohol an Jugendli­che diskutiert werden. Vielmehr ist der umfassende Verkauf von Alkohol an Tankstellen eine Folge der restriktiven Ladenschlussgesetze in den Ländern, die häufig nur über den Verkauf an Tankstellen die Möglichkeit einräumen, auch am späten Abend noch Konsumartikel wie Alkohol oder Dinge des täglichen Bedarfs zu erwerben.

Ich denke daher, dass diese Problematik vielmehr Anlass sein sollte, über die Sinnhaftigkeit der umfassenden Einschränkungen durch die Ladenschlussgesetze der Länder zu diskutieren und nicht die unternehmerische Freiheit der Tankstel­lenbetreiber durch neue Regelungen zu begrenzen. Ein absolutes oder auch nur temporäres Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen würde sicherlich die Tank­stellen in ihrer wirtschaftlichen Existenz treffen. Dem Ziel, den Jugendlichen den Zugang zum Alkohol zu verhindern, würde es sicherlich nur solange einge­schränkt dienen, bis diese sich in der Beschaffung des Alkohols umorganisiert haben.

Mit freundlichen Grüßen

Anita Schäfer MdB