Frage an Anita Schäfer von Tobias W. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Anita Schäfer,
ich würde Sie gerne bitten Stellung zu nehmen zu Äußerungen und Absichten, die unser Innenminister in einem Interview mit der TAZ zum Besten gegeben hat:
http://www.taz.de/pt/2007/02/08/a0169.1/textdruck
Nachdem ich Anfang diesen Jahres bereits eine Email an die Mitglieder des Innenausschusses geschrieben habe, auf die es nur die Fraktion der Linken für nötig erachtet hat zu antworten, erhoffe ich mir von meinen Abgeordneten aus meinem Wahlkreis etwas mehr Resonanz zu diesem Thema.
Insbesondere interessiert mich Ihre Einstellung zu einer Grundgesetzänderung, die Herr Schäuble ja offenbar anstreben muss, wenn er diesen haarsträubenden Schwachsinn auf eine gesetzliche Basis stellen will.
Ich würde mich weiter freuen, wenn sich im Wahlkreis vor Ort die Gelegenheit ergäbe, dieses Thema mit Ihnen zu diskutieren. Meiner Meinung nach ist nicht nur unser Innenminister sachlich überhaupt nicht in der Lage, die Auswirkungen und Wirksamkeit einer solchen Regelung abzusehen. Als Informatiker habe ich einen direkteren Zugang zu dieser Problematik und würde das gerne erläutern.
Bisher bin ich kein Mitglied einer Partei, aber die Äußerungen von Herrn Schäuble und das fehlende kritische Feedback aus den Fraktionen der Großen Koalition werden höchstwahrscheinlich dazu führen, dass ich einer Oppositionspartei als aktives Mitglied beitreten werde, um gegen diesen verfassungswidrigen Unsinn anzukämpfen.
mit freundlichen Grüßen,
Tobias Weisserth
Sehr geehrter Herr Weisserth,
vielen Dank für Ihre Anfrage nach einer Grundgesetzänderung im Hinblick auf die nun vom Bundesgerichtshof festgestellte fehlende gesetzliche Grundlage zu Online-Durchsuchungen von Computern. Es ist erstaunlich, wie schnell ein Thema in der öffentlichen Diskussion emotionalisiert und damit der Kern dessen, was ursprünglich beabsichtigt war, verzerrt und desavouiert wird. Deshalb plädiere ich dafür, ohne Aufgeregtheit das Für und Wieder dieser Maßnahme sachlich zu bewerten und auf dieser Grundlage ebenso sachlich die gesetzliche Regelung zu erlassen, deren Fehlen der BGH aufgezeigt hat. Ob hierzu eine Grundgesetzänderung notwendig ist, ist derzeit selbst umstritten und bedarf einer eingehenden Klärung.
Klar ist auf jeden Fall, dass weder Innenminister Schäuble, noch ich oder andere am Gesetzgebungsverfahren Beteiligte die leichtfertige Erosion bürgerlicher Rechte beabsichtigen, wenngleich es auch so scheint, als ob gerade dieser Eindruck landläufig erweckt werden soll. Das Heranziehen von Orwell dient aber in keiner Weise der Problemlösung.
Wichtig ist, dass die Gesellschaft und damit der Staat und seine Instanzen sich dieser Fragestellung annimmt und sie vor seiner Kernverantwortung, der Gewährleistung der Sicherheit seiner Bürger, beantwortet. In diesen Prüfungsprozess müssen dabei sowohl die grundrechtlichen Aspekte wie auch Fragen der verfahrenstechnischen Machbarkeit erörtert und abgewogen werden. Ihre sachlichen Argumente hierzu können Sie mir gerne postalisch an mein Berliner Büro oder per Mail an anita.schaefer@bundestag.de zukommen lassen. Ich werde diese gerne in den Meinungsbildungsprozess einfließen lassen.
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Mit freundlichen Grüßen
Anita Schäfer, MdB