Bis wann darf ich meine 23 Jahre alte Ölheizung gegen eine neue Öl-Brennwertheizung austauschen, die sehr effizient und ressourcenschonend arbeitet? Könnte ich dafür Zuschüsse erwarten?
Sehr geehrte Frau Glogowski-Merten, ich heize mit Öl, da bei mir keine Gasleitung liegt und es keine Fernwärme gibt. Als Rentner könnte ich mir nur eine neue Öl-Brennwertheizung leisten mit bis zu 98% Nutzungsgrad. Zumal eine Wärmepumpe nur in einem gut gedämmten Neubau optimal arbeitet. Darum sollten sie die Menschen nicht zu einer anderen Heizungsart zwingen, die im Altbau ohne immense, für mich unbezahlbare Sanierungskosten nicht effizient funktioniert. Besonders im Winter werden die Stromkosten einer Wärmepumpe gewaltig steigen. Jahrzehnte wurde das Thema von der Politik vernachlässigt, um jetzt in operativer Hektik Angst vor Armut und Hausverkauf zu schüren. Nicht grundlos liegt die AFD schon bei über 20% und steigt immer weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang A.
Grundsätzlich liegt die Entscheidung für die Heizung in den Händen jedes Einzelnen, abhängig von den Bedürfnissen des eigenen Hauses. Jedoch erhalten neue Ölheizungen, im Gegensatz zu anderen Verbrennungssysteme, keine staatliche Förderung mehr.
Bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln, die nach 1991 installiert wurden, dürfen bis 2044 weiterbetrieben werden, allerdings könnten höhere Kosten aufgrund der CO2-Bepreisung anfallen. Ab einer kommunalen Wärmeplanung muss jedoch das Gebäudeenergiegesetz beachtet werden. Ab 2024 müssen neu installierte Ölheizungen erneuerbare Energien oder klimaneutrale Brennstoffe wie eFuels oder HVOs nutzen, jedoch erst 5 Jahre nach der Installation.
Für die Installation einer Öl- oder Gasheizung nach dem 1. Januar 2024 ist eine Beratung erforderlich, insbesondere aufgrund der steigenden CO2-Bepreisung, die fossile Brennstoffe verteuert. Letztendlich muss jeder nach einer Beratung selbst entscheiden, ob es sinnvoll ist, eine neue Öl- oder Gasheizung zu installieren.