Frage von Jana B. • 05.12.2024
Antwort von Anikó Glogowski-Merten FDP • 05.12.2024
Das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch sollte nicht länger im Strafgesetzbuch geregelt werden.
Das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch sollte nicht länger im Strafgesetzbuch geregelt werden.
Reformstaatsvertrag liegt in der Kompetenz bei den Ländern, daher konnten wir nicht darüber abstimmen.
Als Liberale unterstütze ich diesen Antrag nicht, da er der Opferrolle der AfD nur zutun würde.
Als Liberale unterstütze ich diesen Antrag nicht, da er der Opferrolle der AfD nur zutun würde.
Wir Freien Demokraten stellen in Gesetzgebungsverfahren eine entschiedene Stimme für die Interessen der Tierhalter und einen ausgewogenen Tierschutz.
Wir Freien Demokraten stellen in Gesetzgebungsverfahren eine entschiedene Stimme für die Interessen der Tierhalter und einen ausgewogenen Tierschutz.