Frage an Anika Catharina Tanck von Wolfgang R. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Frau Tanck,
die Piratenpartei kämpft ja auch gegen Zensurversuche im Internet ein. Nun habe ich erfahren, dass es eine „Stallorder“ der Chefredaktion Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag (SHZ) gibt, die all ihren Tageszeitungen und Anzeigeblättern die Berichterstattung (unter anderem) auch über die Piratenpartei verbietet. Fällt das für Sie ebenfalls unter den Bereich Zensur, oder ist so etwas ein noch akzeptablen Eingriff eines Vertreters des Eigentümers eines Zeitschriftenverlags?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Rolf
Sehr geehrter Herr Rolf,
Ich bin ein juristischer Laie.
Grundgesetz Artikel 14
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Wir haben Wahlkampfzeit und die Allgemeinheit, sprich die Bürger, erwarten Informationen über die zur Wahl stehenden Parteien und deren Kandidaten.
Der Bürger erwartet nicht, dass ein Informationsblatt in seinem politischen Teil, wie folgt vorgeht:
"Allerdings betrachten wir es als Auftrag unserer Leser, Informationen zu prüfen und nach ihrer Relevanz zu bewerten. " http://www.shz.de/home/top-thema/article//wahlberichterstattung-des-shz.html
Zu dem Stichwort Zensur schreibt Wikipedia:
"Vor allem Nachrichten, künstlerische Äußerungen und Meinungsäußerungen sind Gegenstände der Zensur. Sie dient dem Ziel, das Geistesleben in politischer, sittlicher oder religiöser Hinsicht zu kontrollieren oder zum Beispiel auch dazu, Minderjährige vor Inhalten und Darstellungen zu schützen, die deren seelische Entwicklung gefährden (zum Beispiel Gewaltdarstellungen oder menschenverachtende Formen der Sexualität), siehe hierzu auch Jugendschutz."
http://de.wikipedia.org/wiki/Zensur_(Informationskontrolle)
Ich fasse den Text einmal zusammen:
"Vor allem Nachrichten <...> sind Gegenstände der Zensur. Sie dient dem Ziel, das Geistesleben in politischer <...> Hinsicht zu kontrollieren "
Meiner Meinung nach käme diese Stallorder, wenn sie wirklich gegeben wurde, einer Zensur gleich.
Mit freundlichen Grüßen
Anika Tanck