Frage an Angelika Weikert von Andreas P. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Weikert,
in Bayern hat jeder Schüler ein Anrecht auf einen Klassenlehrer mit Staatsexamen, auch jeder Schüler mit einer Behinderung -mit einer einzigen Ausnahme: nur Schüler mit einer Geistigen Behinderung müssen sich ihren Klassenlehrer zusammen mit 2-3 anderen Klassen teilen, der zwischen diesen hin- und herspringt. Der übrige Unterricht wird durch Heilpädagogische Förderlehrer oder Fachlehrer erteilt. Auch diese leisten hoch engagierte Arbeit. Aber kein Mensch käme auf die Idee für die Grundschule zu fordern: Den überwiegenden Anteil des Unterrichts muss kein Grundschullehrer mit Staatsexamen erteilen. Das kann auch eine Förderlehrerin übernehmen und wir sparen uns das viele Geld für die teuren Grundschullehrerinnen.
Meine 1. Frage hierzu:
Finden Sie diese Situation akzeptabel oder würden Sie im Bildungsausschuss des Landtags etwas unternehmen, um eine grundsätzliche Änderung herbeizuführen. Eine erste konkrete Maßnahme könnte sein, die mit dem 2. Staatsexamen fertigen Lehrkräfte nicht auf 5-Jahres-Wartelisten zu setzen oder mit Angestelltenverträgen hinzuhalten, sondern sofort mit einer Planstelle zu übernehmen. Dann würden sich zudem wieder mehr junge Menschen entschließen, Sonderschullehrer zu werden.
2. Frage:
Würde sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass das Bayer. EUG (Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) dahingehend geändert wird, dass endlich auch in Bayern echte Integrationsklassen eingerichtet werden dürfen oder kann durch deren Verweigerung weiterhin in Bayern gegen die durch die Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention zum Schutz der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung verstoßen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Penselin
Sehr geehrter Herr Penselin,
seit vielen Jahren setze ich mich für eine verbesserte Planstellensituation an den Förderschulen ein. Sowohl im Landtag als auch im konkreten Einzelfall habe ich in den letzten Jahren hartnäckig für mehr Planstellen und eine deutliche Verbesserung der Einstellungssituation der jungen Förderlehrkräfte gekämpft. Ich möchte an die große Podiumsdiskussion am 25. Juni in Nürnberg erinnern oder an die Übergabe der 3000 Unterschriften im Landtag.
Leider wurde die Notengrenze für eine Verbeamtung im Bereich Geistigbehindertenpädagogik von 1,78 im Jahr 2007 auf 1,43 gesenkt. Im Bereich Körperbehindertenpädagogik reichte ein Notenschnitt von 1,90 im Jahr 2006 noch für eine Verbeamtung aus. Inzwischen reicht ein Schnitt von 1,83 nicht einmal mehr für einen staatlichen befristeten Vertrag.
Das muss sich ändern, und ich hoffe in Bayern bewegt sich nach der Wahl etwas.
Zu Ihrer Frage bezüglich der Integrationsklassen - ich will viel mehr echte Integrationsklassen in Bayern schaffen, weil ich das erstens grundsätzlich für sinnvoll halte und zweitens die guten Erfahrungen aus den wenigen existierenden Integrationsklassen für sich sprechen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Weikert