Frage an Angelika Gramkow von Wolfgang L. bezüglich Soziale Sicherung
Vor einigen Monaten wurde das Abgeordnetengesetz des Landes überarbeitet. Dabei wurde ein Passus eingeführt, wonach den Fraktionsvorsitzenden rückwirkend(!) die Pension deutlich erhöht wurde.
Sie haben dieser Regelung zugestimmt und profitieren selbst davon. Wie vereinbaren Sie dieses mit ihrem linken Gewissen, wenn gleichzeitig dem normalen Rentner ständig die Rente gekürzt wird?
Sehr geehrter Herr Leist,
ich habe der Änderung des Abgeordnetengesetzes im Landtag nicht zugestimmt. Der Grund war im Wesentlichen die Diätenerhöhung für die Abgeordneten der neuen Legislaturperiode. Richtig ist, dass in diesem Zusammenhang die Pensionsregelung für Abgeordnete verändert worden ist. Zunächst wurde der Pensionsanspruch generell reduziert. Allerdings für Funktionsträger der 1. bis 3. Legislaturperiode wie Fraktionsvorsitzende (für diese auch in der 4. ) stellvertretende Fraktionsvorsitzende, parlamentarische Geschäftsführer, Ausschussvorsitzende, Landtagspräsidenten und Vizelandtagspräsidenten (auch für die 4.) sind die Aufwandsentschädigungen, die natürlich zu versteuern sind, nachträglich in die Berechnungsgrundlage aufgenommen worden. Dies ist meines Erachtens nachvollziehbar, da das Gesamteinkommen Grundlage der Pensionsberechnungen sein sollte.
Natürlich kann ich Ihren Unmut gegenüber der Rentenpolitik der Bundesregierung verstehen. Meine Partei tritt u.a. für ein solidarisches Rentensystem ein. Dies würde es z.B. mir ermöglichen, auch als Abgeordnete in die Rentenkasse einzahlen und damit einen Beitrag zur Finanzierung der Renten leisten zu können. Dafür kämpfen wir, insbesondere natürlich im Deutschen Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Gramkow