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Frage von Petra G. •

Frage an Angelika Graf von Petra G. bezüglich Familie

Liebe Frau Graf,

im Grundgesetz Art 6. Abs. 4 steht Folgendes:
"Jede Mutter hat Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft".
Bitte erklären Sie mir, was das im Leben bedeutet. Ich bin Mutter von 2 Kindern und erfahre seit über einem Jahr täglich aufs Neue, dass dieses Grundgesetz in der Realität keine Bedeutung hat. Sind Mütter nur schützenswert wenn sie ungeborenes Leben in sich tragen? Ist man als geschiedene Mutter schutzlos der anwaltlichen Willkür aufstrebender Juristen ausgeliefert oder gibt es einen Weg dieses, per Grundgesetz festgeschriebene Gesetz in Anspruch zu nehmen.
In den Jugendämtern ist diese Gesetzesformulierung unbekannt!

Die tägliche Leistung einer Mutter, die mit Hingabe und Liebe ihre Kinder versorgt und erzieht und gleichzeitig mit ihrer Arbeitskraft ihren Teil zum Bruttosozialprodukt beiträgt verdient Respekt und Achtung.

Ich bitte Sie freundlich um Antwort.
Freundliche Grüße

Portrait von Angelika Graf
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Gräf,

vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 6. April 2009.

Ich kann leider nichts zu Ihren Problemen mit dem Jugendamt bzw. den angedeuteten rechtlichen Problemen sagen, da mir u.a. der konkrete Hintergrund Ihrer Beschwerde nicht bekannt ist. Mütter sind allerdings in unserem Grundgesetz besonders geschützt, wie Sie richtig feststellen. Der besondere Schutz drückt sich in einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen aus, insbesondere dem Mutterschutzgesetz. Mit dem Mutterschutzgesetz werden schwangere Frauen und Mütter u.a. grundsätzlich vor einer Kündigung und in den meisten Fällen auch vor einer vorübergehenden Minderung des Einkommens geschützt. Das Gesetz beinhaltet zum Beispiel die Mutterschutzfrist und das Mutterschaftsgeld. Zugunsten der Mütter, der Väter und der Kinder stellt der Staat eine Vielzahl von familienpolitischen Maßnahmen zur Verfügung – Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Familienversicherung, Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung, Kinderbetreuungseinrichtungen und vieles mehr. Dies wollen wir in Zukunft weiter ausbauen, u.a. mit einer Umwandlung von Kindertagesstätten in Eltern-Kind-Zentren, um Müttern und Vätern eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Beratungs- und Unterstützungsangebote anbieten zu können.

Ich stimme Ihnen völlig zu, dass die Leistung der Mütter Respekt und Achtung verdient. Deswegen bemüht sich der Staat auch darum, Mütter in vielen Punkten zu unterstützen. Diese Unterstützung unterliegt auch immer einem Veränderungsprozess, denn so wie sich die Bedürfnisse der Mütter verändern, müssen sich auch die Gesetze verändern. Die Verbesserung des Schutzes und der Fürsorge für Mütter ist also ein fortwährender Prozess und niemals abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf