Frage an Angelika Graf von Carmen F. bezüglich Recht
Hallo Frau Graf,
in einigen Wochen ist wieder Bundestagswahl, das alte Wahlgesetz wurde 1012 vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt.
Ein neues existiert noch nicht.
1. Macht es Sinn überhaupt wählen zu gehen, wenn kein gültiges Gesetz zur Verteilung der Wählerstimmen existiert?
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Fischer
Sehr geehrte Frau Fischer,
vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 17.8.2013.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte stets darauf hingewiesen, dass die von der schwarz-gelben Bundesregierung 2011 beschlossene Änderung des Wahlrechts, mit dem sich diese für die nächste Bundestagswahl unrechtmäßige Vorteile verschaffen wollte, verfassungswidrig ist. Deswegen hatten wir auch gegen die Reform gestimmt, zumal die Regierungskoalition zu keinen Veränderungen bereit war und die Tradition der fraktionsübergreifenden Einigkeit für Wahlrechtsänderungen über Bord geworfen hatte.
Erst nachdem das Bundesverfassungsgericht unsere Sichtweise bestätigt und die Reform offiziell als verfassungswidrig gebrandmarkt hatte, war die Regierungskoalition zu einem gemeinsamen Vorgehen bereit. Hier gab es dann eine gemeinsame Einigung von SPD, Grünen, CDU/CSU und FDP auf ein neues Wahlrecht, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Die sogenannten Überhangmandate werden demnach ausgeglichen, so dass jede Stimme das gleiche Gewicht hat. Das neue Wahlrecht gilt bereits für die Bundestagswahl in diesem September.
Es macht daher sehr viel Sinn zu wählen! Das Angebot der SPD, das wir im Falle eines Wahlsieges umsetzen wollen, finden Sie hier:
http://www.spd.de/linkableblob/96686/data/
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf