Frage an Angelika Graf von hubert a. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Fr. Graf,
Frage zur Inntalautobahn LKW-Verkehr:
vom Inntaldreieck bis Kufstein kein Überholverbot und keine Geschwindigkeitbeschränkung aber von Kufstein zum Inntaldreieck das Gegenteil?
Welche Begründung steckt dahinter?
mfg
hubert auer
Sehr geehrter Herr Auer,
vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 24. November 2008.
Die Begründung des einseitigen Tempolimits liegt in der Einordnung durch die Autobahndirektion als "Nachlaufstrecke" zu den geschwindigkeitsbegrenzten Strecken in Österreich. Für ein grundsätzliches Tempolimit auf der Inntalautobahn sieht die Autobahndirektion nach eigenen Angaben aus Gründen der Verkehrssicherheit und aus Gründen des Lärmschutzes keine Notwendigkeit.
Bereits in 1999 hatte der Gemeinderat von Kiefersfelden übrigens eine Petition an den Bayerischen Landtag gerichtet und darin eine beidseitige Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Inntalautobahn für Pkw von 130 km/h gefordert. Dieser Petition schlossen sich die Inntalgemeinden an. Die CSU-Mehrheit im Verkehrsausschuss lehnte dieses Anliegen leider ab.
Ich persönlich unterstütze ein beidseitiges Tempolimit auf der Inntalautobahn und habe das in der Vergangenheit auch mehrmals in Briefen und mündlichen Anfragen an die Autobahndirektion Südbayern und andere staatliche Stellen in Bayern deutlich gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf