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Frage von Florian A. •

Frage an Angelika Graf von Florian A. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Graf,

wir haben ein Prostitutitionsgesetz und damit eine Probleme, ich möchte Ihnen mal meine Sicht der Situtation in Bayern erläutern und sie befragen.

Betreiber von "stationären Ausübungsorten" die meist rechtlich den Status eine/s "Vermieters/in", rechtlich gesehen, haben, sollen obwohl sie nur eine "Arbeitszimmer" die Einnahmen ihrer "Mieter/innen" zu kontrollieren und sollen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Versteuerung tragen. Anderseits wird eine solche Kontrolle als Zuhälterei gesehen, als entweder gibt es ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder wegen Zuhälterei, sicherlich ein Grund, das seriöse Geschäftsleute, von rechtlich, einwandfreien Engagements in diesem Bereich Abstand nehmen, was zur Folge hat, das Personen(gruppen), die überhaupt kein Problem haben gegen Gesetze zu verstoßen, unter sich in diesem Bereich tätig sind, mit einer gewissen Begleitkriminalität und dem allgemeinen Echo, bei Prostitution ist immer Menschenhandel dabei, was nach außen auch vermittelt wird.

Es gibt durchaus Personen (m/w) die auf diese Art Geld verdienen wollen. Gewisse unternehmerische Risiken, wie Werbung (die in diesem Bereich sehr kostenintensiv ist), wollen sie gerne an Dritte abgeben und nehmen in Kauf, das diese Dritten deshalb an ihren Einnahmen partizieren.

Was mich auch wahnsinnig verärgert, ist die Tatsache das Opfer von Menschenhandel versucht wird, ohne irgendeine Gegenleistung Aussagen gegen ihre Peiniger zu machen und nach des Abschluß des Verfahrens diese Opfer (bei Ausländern/innen) die Abschiebung in teilweise nicht rechtssicheren Drittstaaten erfolgt, wo sie wieder unter Druck gesetzt werden könnten. Irgendwelche Schutzmaßnahmen innerhalb Deutschlands, konnte ich nach eigenen Erfahrungen nicht erkennen! Italien geht da einen besseren Weg!

Ich sehe die Schwierigkeit einerseits das berechtigte Interesse Prostitution zu liberaliseren, wie auch den Menschenhandel zu bekämpfen. WIE STELLT SICH IHR PARTEI DAZU?

MfG
Florian Albrecht

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Albrecht,

vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-Email vom 3.10.2008.

Das Prostitutionsgesetz, das am 1. Januar 2002 in Kraft trat, hatte das Ziel, die Situation der freiwillig tätigen Huren bzw. Prostituierten zu verbessern, indem deren Tätigkeit endgültig aus dem Bereich der Sittenwidrigkeit herausgeholt wurde und Regelungen zur sozialen Absicherung, beispielsweise für Krankenversicherung und Sozialabgaben, getroffen wurden. Dies war ein sehr umfangreiches Unterfangen mit weitreichenden Konsequenzen, bei dem die Verwirklichung der Ziele stark von der Aufnahme und Akzeptanz durch die Betroffenen abhing. Daher hatte die Bundesregierung auch eine Untersuchung zur Umsetzung des Prostitutionsgesetzes in Auftrag gegeben. Den Bericht finden Sie unter folgendem Link:

http://www.bmfsfj.de/doku/prostitutionsgesetz/pdf/bundesreg.pdf

Aufgrund der verschiedenen Bereiche, die in unterschiedliche Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern fallen, sind die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes in ganz Deutschland sehr unterschiedlich. In dem Bericht wird zu Recht auf zahlreiche Probleme, die auch Sie angesprochen haben, hingewiesen. In Bayern wurde beispielsweise die Vergabe von Gewerbescheinen an Prostituierte noch fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes abgelehnt. Die Folge ist, dass Prostituierte in Bayern lange keine vertraglichen Arbeitsverhältnisse schließen und somit nicht ausreichend von den Verbesserungen des Prostitutionsgesetzes profitieren konnten. Damit verschieben sich auch die Zeithorizonte, in denen die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes in Bayern abgeschätzt werden können. Bayerische Beratungsstellen für Prostituierte und Gewerkschaften ziehen zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetz daher eine noch schlechtere Bilanz als für Gesamtdeutschland, weil sich die Arbeitsbedingungen kaum verbessert haben und das von Ihnen angesprochene Problem von Vermietern zwischen Steuerhinterziehung und Zuhälterei in Bayern ein besonders ausgeprägtes Problem ist.

Die Evaluation des Prostitutionsgesetzes hat -- wie das Gesetz selbst -- eine längere Geschichte. Das federführende Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat zusätzlich zu der eigentlichen Evaluation mehrere weitere Gutachten in Auftrag gegeben. In dem Bericht zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes werden auch Vorschläge gemacht, welche konkreten Schritte noch vorgenommen werden sollen, um die Ziele des Prostitutionsgesetzes umzusetzen. Darin werden die Vorhaben zur Verbesserung der Situation der Prostituierten, zur Verhinderung und zum Verfolgen von Menschenhandelsdelikten und zum Vermieterproblem aufgeführt. Meine diesbezügliche Rücksprache mit dem federführenden Ministerium ergab, dass diese allesamt noch in der Umsetzungsphase sind. Daher ist es mir leider noch nicht möglich, bereits von konkret erfolgten Maßnahmen zur Lösung der Probleme in diesen Bereichen zu berichten. Angekündigt ist bisher ein erster Zwischenbericht zum Vermieterproblem, der im Februar nächsten Jahres auch im Rahmen einer gesonderten Broschüre veröffentlicht werden soll.

Zum Thema Menschenhandel und Abschiebung in unsichere Drittländer gilt derzeit folgende Rechtslage: Wird eine ausländische Frau ohne Papiere als Prostituierte bzw. Zwangsprostituierte im Rahmen einer Razzia aufgegriffen, steht ihr nach geltendem Recht eine vierwöchige Bedenkzeit zu, innerhalb derer sie entscheiden kann, ob sie gegen die Schlepper und Hinterleute, die sie in die Zwangssituation gebracht haben, aussagen will. Nach diesen vier Wochen ist die Frau ausreisepflichtig.

Ich persönlich bin der Meinung, dass diese Frist nicht ausreichend ist. Es ist meiner Meinung nach notwendig, den Opfern der Zwangsprostitution -- wenn sie dies überhaupt wünschen -- den Zugang zu einem dauerhaften Aufenthaltstitel zu erleichtern, zumal die Betroffenen in vielen ihrer Heimatländer eben auch durch die Erfahrung der Zwangsprostitution vor große soziale, familiäre und wirtschaftliche Probleme gestellt werden und ihre "Kunden" ja mehrheitlich in Deutschland leben. Insbesondere bestehen die Gefahr des sozialen Ausschlusses und weitreichende Folgen durch eine mangelhafte psychosoziale Betreuung der Betroffenen in den Herkunftsländern.

Dies würde auch dazu dienen, Licht in das Dunkelfeld der organisierten Kriminalität im Bereich Menschenhandel zu bringen. Denn es wird sich kaum eine Zwangsprostituierte freiwillig an deutsche Behörden wenden, um ihre Peiniger anzuzeigen, wenn ihr dafür im Gegenzug die Ausweisung droht. Meiner Meinung nach wird so auch die Verfolgung der Menschenhändler durch die jetzige Regelung erschwert. Eine Änderung ist aber im Rahmen der Großen Koalition wegen des Widerstandes von CDU und CSU -- die zusätzliche Zuwanderung befürchten -- leider nicht möglich. Umfragen von Betreuungsorganisationen und Frauenverbänden ergaben dagegen, dass der Großteil der betroffenen Frauen -- trotz all der sie erwartenden Probleme -- in das Heimatland zurückkehren will. Was nicht ganz verwunderlich ist, bei all den schlechten Erfahrungen, die sie hier machen mussten.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf