Frage an Angelika Graf von Klaus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Graf!
Im Internet unter " Bayrisches Staatsministerium des Innern", www.stmi.bayern.de , "Bürger und Staat" und "Staatsangehörigkeit, Einbürgerung" steht folgender Text:
" Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."
Ich wollte Sie fragen, ob auch Ausländer einen deutschen Ausweis oder Pass erhalten?"
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brand
Sehr geehrter Herr Brand,
vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 21. April 2008.
Nachdem Sie Ihre Frage gleichlautend auch an meine Kollegin Jella Teuchner MdB gerichtet und bereits eine umfassende, die Rechtslage ausführlich beschreibende Antwort erhalten haben, verweise ich auf diese.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf