Frage an Angelika Graf von Wolfgang K. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Graf,
mit Erschrecken habe ich den öffentlichen Medien entnommen ( Handelsblatt, Internet etc.),dass durch eine gesetzliche Lücke aktuell missbräuchliche Verwertungen von Grundschulden ( nach Darlehensverkauf an Finanzinvestoren ) möglich sind und stattfinden.
Vor diesen Hintergrund bitte ich Sie um Ihr persönliches Engagement, um die akute Bedrohung zahlreicher Immobilienbesitzer ( auch solcher mit untadeliger Kreditbedienung ) durch Zwangsvollstreckung abzuwenden und stelle nun die Fragen:
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen bzw. haben Sie ergriffen, um diese für viele Grundeigentümer in Ihrem Wahlkreis gefährliche und eventuell existenzgefährdende Rechtssituation zu bekämpfen?
Warum dauert es so lange, die Gesetzeslücke - verursacht im Jahre 2002 ( Rot/Grün) und festgestellt im Finanzausschuss des Deutschen Budestages am 19.September 2007 – zu schließen?
Wer entschädigt den ( untadeligen ) Grundschuldner bei Zwangsvollstreckung ?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Krisch
Sehr geehrter Herr Krisch,
vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 11. Januar 2008.
Das von Ihnen beschriebene Problem wird derzeit im Deutschen Bundestag behandelt. Im Entwurf für ein so genanntes Risikobegrenzungsgesetz ist ein Prüfauftrag zur Verbesserung der Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen enthalten. Am 23. Januar 2008 findet zu dem Thema eine Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages statt. Die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung werden dann in den Gesetzentwurf fließen.
Grundsätzlich gilt zwar der Vertrag weiter, auch wenn der Gläubiger wechselt. Probleme kann es allerdings geben, wenn der Vertrag vom Kreditnehmer verletzt und damit eventuell in Frage gestellt wird – z.B. durch unterlassene Ratenzahlung. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat daher bereits einige Vorschläge für Verbesserungen gemacht, die zwischen SPD und Union verhandelt werden.
So hat Zypries vorgeschlagen, dass Darlehensgeber künftig dazu verpflichtet werden sollen, nicht abtretbare Darlehensverträge anzubieten, um die Wahlfreiheit der Kreditnehmer zu stärken. Sie hat zudem angeregt, den Kündigungsschutz bei Grundstücksdarlehen zu verbessern. Denn bisher gibt es einen besonderen Kündigungsschutz, wenn der Kreditnehmer Verbraucher ist – Verbraucherdarlehen dürfen erst gekündigt werden, wenn der Zahlungsrückstand einen gewissen Prozentsatz erreicht hat und nicht schon bei geringfügigen Rückständen von Ratenzahlungen. In diesen besonderen Kündigungsschutz für Verbraucher will Zypries die Häuslebauer mit einbeziehen. Spätestens drei Monate bevor eine vereinbarte Zinsbindung ausläuft oder die gesamte Rückzahlungsforderung fällig wird, sollen die Banken zudem verpflichtet werden, den Kunden die Bereitschaft für ein Folgeangebot zu signalisieren oder darüber zu informieren, dass der Vertrag nicht verlängert wird, damit sich der Kreditnehmer darauf einstellen kann. Weiter schlägt Zypries eine Anzeigepflicht bei Wechsel des Darlehensgebers vor, so dass die Kreditnehmer frühzeitig informiert sind. In Bezug auf Zwangsvollstreckungen durch einen neuen Darlehensgeber ist es derzeit so, dass diese nicht gestattet sind, wenn der Kreditnehmer ordentlich seine Raten zahlt. Wird dagegen verstoßen, gilt grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch. Dieser gilt bisher aber nur, wenn den Darlehensgeber eine Schuld trifft im Sinne, dass er hätte wissen können, dass die Zwangsvollstreckung unzulässig ist. Hierauf soll es künftig nach Willen von Zypries nicht mehr ankommen. Ein Kreditnehmer, dessen Hausgrundstück auf Betreiben der Bank oder eines Finanzinvestors zu Unrecht zwangsversteigert wurde, soll so seinen Schaden deutlich einfacher ersetzt bekommen, schlägt Zypries vor.
Die Vorschläge von Frau Zypries, die ich unterstütze, sind Teil der weiteren Beratungen. Aber auch das Ergebnis der genannten Sachverständigenanhörung wird natürlich noch in das parlamentarische Verfahren einfließen. Unter folgendem Link können Sie bereits die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen einsehen:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a07/anhoerungen/082/index.html
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf