Frage an Angelika Graf von Georg A. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Graf,
da Sie ja stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss sind, mag ich Ihnen gerne eine Radfahrerfrage stellen:
Unterstützen Sie die Petition zur Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht? Die Gefährlichkeit von Radwegen haben ja unter anderen auch die Bundesbehörden selbst mit wissenschaftlichen Methoden festgestellt. Warum werden Radfahrer dann weiterhin gezwungen sich zu gefährden? Weitergehende Information finden Sie z.B. leicht hier: http://www.cycleride.de/petition/
In Rosenheim wurden in letzter Zeit neue Radwege angelegt und auch für benutzungspflichtig erklärt. Ein Beispiel ist die Klepperstraße. Dort sind aber direkt neben dem Radweg Parkplätze angelegt. Das finde ich nicht nur als Radfahrer gefährlich. Als autofahrender Vater frage ich mich, wo ich denn meine Kinder aussteigen lassen soll? Finden Sie es nicht auch sinnvoll, dass man Radwege nicht direkt neben Parkplätzen anlegen darf. Kann da die Bundesregierung etwas machen?
Mit freundlichen Grüßen
Georg Antonischki
Sehr geehrter Herr Antonischki,
vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 20. Oktober 2007.
Die Radwegebenutzungspflicht ist nicht die Regel sondern zwingend immer nur auf spezielle Zonen mit besonderen Gefahren für Verkehrssicherheit und Verkehrsablauf beschränkt und insofern eine Sonderregelung. Die für die Anordnung eines benutzungspflichtigen Radweges zuständigen Länder sind durch Bundesvorschrift dazu angehalten, die Radwegebenutzungspflicht nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund besonderer Umstände notwendig ist. Dies gilt z.B. auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h sowie auf Vorfahrtsstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h (teilweise 70 km/h) zulässig ist und das Verkehrsaufkommen überdurchschnittlich hoch ist. Dies gilt, weil i.d.R. mit dem Verkehrsaufkommen und der Geschwindigkeit auch die Unfallgefahr steigt. Die Anordnung benutzungspflichtiger Radwege wurde dagegen z.B. in Tempo-30-Zonen ausgeschlossen, weil es hier wegen der niedrigen Geschwindigkeit keiner Trennung von Rad- und Autoverkehr bedarf.
Ich halte die Radwegebenutzungspflicht als Sonderregelung für besonders gefahrenreiche Abschnitte grundsätzlich für vernünftig und richtig. Sicherlich gibt es, wie von Ihnen beschrieben, auch in Abschnitten mit Radwegebenutzungspflicht noch Gefahren, bzw. neue Gefahren durch z.B. parkende Automobile. Wenn die Radwegebenutzungspflicht aber angeordnet wird, ist davon auszugehen, dass in diesem Abschnitt die Gefahren für die Radfahrer ansonsten, also ohne Radwegebenutzungspflicht, noch größer wären.
Für die Radwegeplanung in Rosenheim ist die Stadt Rosenheim zuständig. Ich empfehle Ihnen daher, Ihr Anliegen bezüglich der Klepperstraße an die Oberbürgermeisterin oder den Stadtrat weiterzuleiten, um zu einer Verbesserung zu kommen. Gerne können Sie sich auch an die Fraktionsvorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, Frau Gabriele Leicht, wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf