Portrait von Angelika Graf
Angelika Graf
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Angelika Graf zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Werner M. •

Frage an Angelika Graf von Werner M. bezüglich Recht

Ich frage mich oft, warum es widerspüchliche gesetzliche Regelungen gibt.

Nach Mietrecht müssen Nebenkosten (nicht die Heizkosten) unsinniger- und unsozialerweise nach m² abgerecht
werden. Da gibt es sogar einen §. Im WEG-Recht kann man zwischen m² und Personenzahl wählen. Warum läßt die Legeslative solchen Unfug zu? Bitte sorgen sie für Besserung.
Gut es gibt zwar die Möglichkeit, die Wahl der Verrechnung im Mietvertrag zu vereinbaren. Aber bis alle Mieter diesen Eintrag haben, gibt es neue Gesetze.

Portrait von Angelika Graf
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meister,

vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 26. September 2007.

Sowohl im Mietrecht als auch im Wohnungseigentumsgesetz ist eine gewisse Freiheit vorhanden, um individuelle Lösungen zu finden. Die Betriebskosten müssen im Mietrecht nicht zwingend nach dem Anteil der Wohnfläche abgerechnet werden. Letzteres ist nur der Fall, wenn die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen müssen aber ohnehin nach einem Maßstab umgelegt werden, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

Das Wohneigentumsgesetz sieht vor, dass die Eigentümer eine Teilungserklärung abschließen können, die vom Miteigentumsanteil als Verteilungsschlüssel abweicht und unterscheidet sich in diesem Punkt insofern nicht wesentlich von den Regelungen im Mietrecht.

Grundsätzlich ist aber immer zu beachten, dass Gesetze immer möglichst „zielgruppengenau“ sein müssen, weswegen es eben auch Unterschiede zwischen Mietrecht und Wohnungseigentumsgesetz gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf