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Frage von Helena P. •

Frage an Angelika Graf von Helena P. bezüglich Gesundheit

Wann wird der Landkreis Rosenheim eine gentechnik-freie Zone?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Posch,

vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 5. August 2007 zum Thema Gentechnik.

Bisher dürfen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) keine Verpflichtung gesetzlich beschließen, die den Anbau von zugelassenen, gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in einer Region des Landes oder gar im ganzen Land verbietet. Ein entsprechender Vorstoß Österreichs für eine gentechnikfreie Region Oberösterreich wurde vom Europäischen Gerichtshof untersagt. Die BayernSPD sowie die bayerische SPD-Landtagsfraktion haben daher auf ihrem Landesparteitag einen Beschluss gefasst, der die Bundesregierung auffordert, sich auf EU-Ebene für die Möglichkeit verpflichtender gentechnikfreier Regionen einzusetzen. Beim Bundesparteitag der SPD im Oktober wird der bayerische Antrag dann auf Bundesebene innerhalb der SPD beraten. Ich begrüße und unterstütze dieses Vorhaben. Ich muss aber darauf hinweisen, dass die Erfolgsaussichten für die Umsetzung des Antrags in der Bundesregierung schwierig sind, da die CDU die Grüne Gentechnik ausbauen möchte und auch die CSU bereits klargestellt hat, dass sie in gesetzlichen Verboten für eine Region oder womöglich ganz Bayern einen Wettbewerbsnachteil für diejenigen Landwirte sieht, die gerne GVO anbauen möchten.

Bereits jetzt gibt es in Deutschland und in Bayern aber gentechnikfreie Höfe, Kommunen und Regionen. Hier können beispielsweise landwirtschaftliche Betriebe mit einer Selbstverpflichtung ihre Gentechnikfreiheit dokumentieren. Um nicht gegen EU-Recht zu verstoßen, dürfen Kommunen oder Landratsämter die Gentechnikfreiheit nicht verbieten, können aber freiwillige Vereinbarungen gemeinsam mit den Landwirten der Region, Lebensmittelhändlern, Hobbygärtnern, Gartenbauvereinen sowie die Bürgerinnen und Bürgern abschließen. Solche freiwilligen Vereinbarungen verstoßen nicht gegen EU-Recht. Um eine gentechnikfreie Region zu werden, müssen dazu vor allem die landwirtschaftlichen Betriebe zustimmen, um – im Falle einer großflächigen Region – auf eine zusammenhängende, gentechnikfreie Fläche zu kommen. Um von einer gentechnikfreien Region zu sprechen, sollten mindestens 2/3 der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche gentechnikfrei bewirtschaftet werden und die Verpflichtung für mindestens ein Jahr gelten. Die Gentechnikfreiheit bezieht sich hierbei nicht nur auf den Pflanzenanbau sondern z.B. auch auf die Nahrungsmittel für Nutztiere. Im Landkreis Rosenheim wurde z.B. bereits die – meiner Meinung nach äußerst begrüßenswerte – gentechnikanbaufreie Region Rott am Inn, Albaching, Pfaffing, Ramerberg von den örtlichen Obmännern und -frauen des Bayerischen Bauernverbandes initiiert. Eventuelle Planungen seitens der Landwirte für eine gentechnikfreie Region Bad Feilnbach oder den Landkreis Rosenheim können Sie beim Bayerischen Bauernverband in Rosenheim erfragen. Sie können Ihre Forderung nach einem gentechnikfreien Landkreis bzw. Kommune auch an das Landratsamt bzw. Ihre Gemeinde richten.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf